Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VGH Baden-Württemberg: Bezugsmonopol der juris GmbH für Entscheidungen des BVerfG ist rechtswidrigveröffentlicht am 31. Mai 2013
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2013, Az. 10 S 281/12
Art. 3 Abs. 1 GG, § 3 Abs. 1 Satz 1 IWG, § 5 Abs. 1 UrhGDer VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass die LexXpress GmbH als Betreiberin einer juristischen Datenbank Anspruch darauf hat, zu denselben Bedingungen und in derselben Form wie die juris GmbH mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beliefert zu werden. Ferner hat der Senat darauf hingewiesen, dass die vom Bundesverfassungsgericht erstellten Leitsätze einschließlich der Titelzeile, Schlagworte und Normenkette noch als „amtlich verfasste Leitzsätze gemäß § 5 Abs. 1 UrhG“ gelten und damit urheberrechtsfrei sind. Es greife auch insoweit die „Gemeinfreiheit als gleiche Freiheit zur Nutzung immaterieller Ressourcen“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Zur Verpflichtung des Gerichts, ausländischen Pressevertretern eine angemessene Zahl von Sitzplätzen zur Verfügung zu stellen / Beate Zschäpe-Verfahrenveröffentlicht am 24. April 2013
BVerfG, Beschluss vom 12.04.2013, Az. 1 BvR 990/13
Art. 3 Abs. 1 und 3 GG; Art. 5 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass das OLG München, an welchem derzeit das Verfahren gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe verhandelt wird, „nach einem von [dem Vorsitzenden Richter] im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben“ ist. Die Anordnung erstreckt sich allerdings allein auf ausländische Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten, weil die Beschwerdeführer, deren Antrag den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bestimmt, sich auf ihr spezifisches Interesse einer Berichterstattung aus türkischer Perspektive wegen der türkischen Opfer der zu verhandelnden Straftaten berufen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Der Senat nimmt Verfassungsbeschwerde von Eva Herman wegen Falschzitates nicht zur Entscheidung anveröffentlicht am 4. Dezember 2012
BVerfG, Beschluss vom 25.10.2012, Az. 1 BvR 2720/11
Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 GG, Art. 101 Abs. 1 GGDas BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde der ehemaligen Nachrichten-Sprecherin Eva Herman, die sich gegen ein BGH-Urteil (Bundesgerichtshof NJW 2011, S. 3516) wehrte, wonach eine von ihr stammende Erklärung zum Bild der Mutter zu Zeiten des Nationalsozialismus falsch wiedergegeben worden sei, nicht zur Entscheidung angenommen. Eva Herman wehrt sich bis heute gegen den Vorwurf, sie hätte sich lobend über die Familienpolitik des Dritten Reiches geäußert. Was wir davon halten? Ihre Ansicht zur Rolle der Frau und der Familie wollen wir nicht bewerten. Es ist aber beachtlich, wie sehr das angebliche Zitat Hermans durch die Gazetten geisterte und wie wenig (detailliert) ihre Gegendarstellung (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Auch Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros sind vom Schuldner zu erstatten, aber …veröffentlicht am 30. November 2012
BVerfG, Beschluss vom 07.09.2011, Az. 1 BvR 1012/11
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Kosten für ein Inkassobüro – bei Fälligkeit der angemahnten Geldforderung – grundsätzlich zu erstatten sind, allerdings nur in der Höhe, die bei sofortiger Einschaltung eines Rechtsanwalts entstanden wäre. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Die Bezeichnung eines Internetforen-Nutzers als „rechtsradikal“ unterfällt der Meinungsfreiheitveröffentlicht am 15. November 2012
BVerfG, Urteil vom 17.09.2012, Az. 1 BvR 2979/10
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Forennutzers im Internet als u.a. „rechtsradikal“ als Werturteil einzustufen ist und damit der Meinungsäußerungsfreiheit unterfällt, sofern die Äußerung nicht als Schmähkritik zu klassifizieren ist. Letzteres sei nur dann der Fall, wenn kein Sachbezug zur Diskussion mehr gegeben sei, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe. Im letzteren Fall gehe das Allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Vorliegend wies das Werturteil durch das diskutierte Thema jedoch sehr wohl noch Sachbezug auf, so dass der Kläger gegen das dagegen ausgesprochene gerichtliche Verbot vorgehen durfte. Zum Volltext der Entscheidung:
- BVerfG: Auch nicht für das Internet genutzte internetfähige PCs unterliegen der Rundfunkgebühr / GEZveröffentlicht am 9. Oktober 2012
BVerfG, Beschluss vom 22.08.2012, Az. 1 BvR 199/11
Art. 5 Abs. 1 S. GGDas BVerfG hat bestätigt, dass auch internetfähige PCs von Rundfunkgebühren erfasst sind. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der mit dem PC keine Rundfunksendungen empfing und auch nicht über herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte verfügte. Aus der Pressemitteilung Nr. 70/2012 des BVerfG vom 02.10.2012: (mehr …)
- BVerfG: In Bayern darf der Strafverteidiger (Rechtsanwalt) für die mündliche Verhandlung nicht die weiße (!) Krawatte vergessen / Versäumnis ist ein „schwerwiegender Verstoß“, der sitzungspolizeilich zu ahnden istveröffentlicht am 2. Juli 2012
BVerfG, Urteil vom 13.03.2012, Az. 1 BvR 210/12
Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 176 GVGDas BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts nicht angenommen, der wegen fehlender Krawatte und zweifacher Weigerung auf die Anordnung des Vorsitzenden diese anzulegen, als Strafverteidiger gemäß § 176 GVG zurückgewiesen worden war. Das mit der Beschwerde noch befasste Oberlandesgericht hatte festgestellt, in Bayern gehöre zur Amtstracht gewohnheitsrechtlich eine „weiße Halsbinde“. Daran habe die Regelung der Berufstracht in § 20 BORA nichts ändern können. Der Verstoß des Beschwerdeführers, so der Münchener Senat, sei „schwerwiegend“ und rechtfertige die Zurückweisung als Verteidiger. Das BVerG schloss sich dem an, im Übrigen komme der behaupteten Grundrechtsverletzung kein besonderes Gewicht zu. Die vom Oberlandesgericht bestätigte Zurückweisung als Verteidiger habe das im Hinblick auf das Gewicht des Eingriffs am wenigsten schwerwiegende Mittel dargestellt. Der Beschwerdeführer könne ähnliche Maßnahmen künftig abwenden, indem er eine Krawatte anlege. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Das OLG Köln muss hinsichtlich der Frage, ob ein Anschlussinhaber Familienmitglieder zur Vorbeugung von illegalem Filesharing überwachen muss, die Revision zulassen / Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehörveröffentlicht am 13. April 2012
BVerfG, Urteil vom 21.03.2012, Az. 1 BvR 2365/11
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass das OLG Köln einem Anschlussinhaber, der wegen illegalen Filesharings über seinen Internetanschluss durch den Sohn seiner Lebensgefährtin zur Übernahme von Abmahnkosten verurteilt worden war, die Einlegung der Revision zu ermöglich hat. Der Kölner Senat hatte die Zulassung der Revision abgelehnt, zur Begründung allerdings lediglich ausgeführt, dass auf Grund von „älterer“ Rechtsprechung kein Anlass für die Zulassung gegeben sei. Pikant war insoweit, dass der Senat selbst in früheren Entscheidungen davon gesprochen hatte, dass die Rechtslage nicht homogen sei. Konkret wich die Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. von der Entscheidung des OLG Köln ab, nach welcher den Anschlussinhaber ohne Weiteres keine Überwachungspflicht für das Verhalten von Familienmitgliedern traf. Die Revision sei zuzulassen, so dass BVerfG, da der BGH die Frage für die hier relevante Konstellation noch nicht entschieden habe. In ständiger Rechtsprechung gehe er von dem Grundsatz aus, dass die Haftung als Störer die Verletzung von Prüfpflichten voraussetze; deren Umfang bestimme sich danach, ob und inwieweit nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten sei. In der Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ (hier) habe der BGH aber nur die Störerhaftung des WLAN-Betreibers für eine unrechtmäßige Nutzung durch (außenstehende) Dritte entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Bezeichnung als „Dummschwätzer“ ist nicht zwingend unzulässigveröffentlicht am 4. April 2012
BVerfG, Urteil vom 05.12.2008, Az. 1 BvR 1318/07
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Stadtratsmitglieds als „Dummschwätzer“ nicht zwangsläufig eine (strafbare) Beleidigung ist. Der Begriff der Schmähkritik sei eng zu definieren und erst, wenn die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe, habe eine solche Äußerung als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzustehen. Vorliegend sei die strafrechtliche Verurteilung (!) des Beschwerdeführers unter unzureichender Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht erfolgt. Wenn sich das Schimpfwort nur als die sprachlich pointierte Bewertung im Kontext einer bestimmten Aussage des Betroffenen darstelle, wenn also der Gemeinte als »Dummschwätzer« tituliert werde, weil er nach Auffassung des Äußernden (im Rahmen einer Sachauseinandersetzung) dumme Aussagen getroffen habe, sei von einem zulässigen Werturteil auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BVerfG: Die Bestimmungen des TKG zur Herausgabepflicht von Zugangssicherungscodes wie Passworten oder Persönlichen Identifikationsnummern (PIN) sind verfassungswidrig / Übergangsfrist bis 2013veröffentlicht am 24. Februar 2012
BVerfG, Urteil vom 24.01.2012, Az. 1 BvR 1299/05
§ 113 Abs. 1 S. 2 TKG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas BVerG hat entschieden, dass die Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) gegen das verfassungsrechtlich geschützte Anrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Unter anderem läge ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor, weil die Vorschriften den Zugriff auf die Zugangssicherungscodes, die den Zugang zu Endgeräten sichern und damit die Betreffenden vor einem Zugriff auf die entsprechenden Daten beziehungsweise Telekommunikationsvorgänge schützen, unabhängig davon erlaubten, ob eine Nutzung der Daten durch die Behörde erlaubt sei oder nicht. Zur Pressemitteilung Nr. 13/2012 des Bundesverfassungsgerichts vom 24.02.2012:
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