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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.01.2014, Az. 11 W 34/12
    § 14 MarkenG, § 24 MarkenG; § 69c Nr. 1 UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der isolierte Verkauf von zu Computerprogrammen gehörenden CoAs gegen Kennzeichenrechte verstößt und damit unzulässig ist, soweit dem Vertreiber nicht ein Recht zur Lizenzerteilung eingeräumt wurde. Bei der Weitergabe einer CoA handele es sich um eine Vervielfältigungshandlung, da dem Käufer dadurch die Installation des Programmes ermöglicht werde. Dieses Vervielfältigungsrecht sei dem Vertreiber von der Rechtsinhaberin nicht eingeräumt worden, Erschöpfung liege ebenfalls nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. August 2009

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.06.2009, Az. 11 U 71/08
    §§ 69 c, d Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Verkauf eines gebrauchten Computers, dessen Festplatte die vormals aufgespielte OEM-Software nicht mehr enthält und dem auch kein Datenträger mit dieser Software beigefügt ist, auf dessen Gehäuse aber noch das Echtheitszertifikat der Antragstellerin (Certificate of Authenticity, nachfolgend CoA) klebt, keine Urheberrechtsverletzung darstelle und auch nicht darauf abziele, eine illegale Vervielfältigung der Software zu ermöglichen. Der Erwerber könne sich auf rechtmäßige Weise eine Vervielfältigung der für die Antragstellerin geschützten Programme auf die Festplatte aufspielen, etwa dadurch, dass er sich die Vollversion der Software nachträglich beschaffe und sei es auch nur durch Erwerb der Recovery-CD. An dieser seien die Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte durch das erstmalige Inverkehrbringen mit Einwilligung der Antragsstellerin innerhalb der EU erschöpft. (mehr …)

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