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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2014

    BGH, Urteil vom 18.09.2014, Az. I ZR 34/12
    Nr. 28 Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 4 Nr. 1 und 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Werbung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‘Etwas‘“ im Rahmen eines Onlinespiels, welche Kinder zum kostenpflichtigen Erwerb von virtuellen Spielgegenständen animieren soll, unzulässig ist. Es handele sich um eine direkte Aufforderung zum Kauf bestimmter Waren und spreche Kinder direkt an (duzen, kindertypische Sprache), was wettbewerbswidrig sei. Durch diese Entscheidung wurde das vorherige Versäumnisurteil (hier) bestätigt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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