Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Keine Haftungsprivilegierung des Diensteanbieters, wenn er sich fremde Handlungen zu eigen macht / chefkoch.de vs. marions-kochbuch.deveröffentlicht am 14. November 2009
BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 166/07
§§ 15 Abs. 2 Nr. 2; 19a, 97 Abs. 1 UrhG; §§ 8 bis 10 TMGDer BGH hat in einer Pressemitteilung vom 13.11.2009 darauf hingewiesen, dass der Anbieter eines Rezepte-Portals, auf denen Privatpersonen selbständig ihre Bilder hochladen können, Urheberrechtsinhabern auf Unterlassung und Schadensersatz haftet, wenn er sich diese zu eigen macht. Die Vorhaltung der urheberrechtlich geschützten Fotos des Klägers zum Abruf unter der Internetadresse www.chefkoch.de verletze das ausschließliches Recht des Klägers auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG). Unbeachtlich sei, dass die Fotos bereits zuvor auf der Internetseite des Klägers allgemein abrufbar gewesen seien; hierin liege keine stillschweigende Einwilligung in die einwilligungslose Nutzung der Bilder. (mehr …)