IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2010

    Schon zur Markteinführung eckte Apple mit dem iPad in den USA markenrechtlich an. Die Firma Fujitsu beschwerte sich zunächst über eine Verletzung ihrer Marke, einigte sich dann aber mit dem kalifornischen Hersteller von Designer-Hardware im Rahmen eines Vergleichs. Weniger kompromissbereit erscheint derzeit das taiwanesische Unternehmen Proview, das sich von der Financial Times mit den Worten zitieren lässt (wir übersetzten): „Wir werden sie in China und den USA auf Schadensersatz verklagen„. Proview sieht sich trotz des Verkaufs der Marke an das Unternehmen IP Application Development im Jahr 2006 noch als Inhaber der Marke IPAD für den chinesischen Markt, was von Apple vor chinesischen Behörden angefochten worden ist. Zwei amtliche Einträge zur Make „IPAD“ weisen derzeit noch Proview als Inhaber aus. Die in finanziellen Schwierigkeiten befindliche Firma Proview ist per einstweiliger Verfügung daran gehindert, die Marke IPAD während der laufenden Auseinandersetzungen anderweitig zu verkaufen. Der Rechtsstreit zeigt, wie wichtig es ist, Markenkäufe vertragsrechtlich umfassend sichern zu lassen. Sollte Proview Erfolg haben, dürften sich die Vertriebskosten des iPad weiter erhöhen.

  • veröffentlicht am 13. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtApple ist nicht nur hierzulande erpicht, Produktplagiate zu stoppen, sondern geht auch in China gegen vermeintliche Nachahmer vor. So hat der US-amerikanische Konzern mit etwas Druck auf den chinesischen Hersteller Meizu – Produzent des Meizu M8 – und Nachhilfe beim örtlich zuständigen Patentamt wohl einen Produktions- und Verkaufsstop bewirkt. Gegen das Verbot, den Lagerbestand abverkaufen zu dürfen, will das chinesische Unternehmen dem Vernehmen nach vorgehen.

  • veröffentlicht am 24. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Rennfahrerkollegen Hamilton und Button klagten neulich dem Boulevardblatt „Mirror“ ihr Leid, ob der exorbitanten „Unterhaltskosten“ für ihre Freundinnen. Zum Thema Taschenpreise erklärte etwa Lewis Hamilton, dass er vor kurzem für 28.000 Pfund eine Handtasche gesehen habe, umgerechnet rund 31.000 Euro. Diesem Luxus müsse man allerdings nicht frönen. Wie die Zeitung berichtete, erklärte der Formel 1-Champion von 2008: „I saw one for 28 grand!! … Best thing to do is when you go to China, pick up a whole load of stuff they’ll never know the difference!“ („Am besten besorgt man sich wenn man in China ist eine ganze Ladung Zeugs – die merken den Unterschied sowieso nicht.“) Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDavid Drummond, Chefjurist von Google, erklärte am gestrigen Tage im Google Blog nach mehren massiven chinesischen Cyber-Attacken auf Google Server und angesicht der in China geltenden Zensurbedingungen folgende neue Unternehmenspolitik: „These attacks and the surveillance they have uncovered–combined with the attempts over the past year to further limit free speech on the web–have led us to conclude that we should review the feasibility of our business operations in China. We have decided we are no longer willing to continue censoring our results on Google.cn, and so over the next few weeks we will be discussing with the Chinese government the basis on which we could operate an unfiltered search engine within the law, if at all. We recognize that this may well mean having to shut down Google.cn, and potentially our offices in China.“ Wer mehr lesen will, schaut im Google Blog vorbei (Link: Google Blog). Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEin FAZ-Artikel lüftet das Geheimnis, warum in China raubkopieren eher zu den täglichen Notwendigkeiten gehört, als Anzeichen der vielfach angenommenen abgrundtiefen Gesinnung zu sein. Und hier werden wir nicht mit dem üblichen Rückgriff auf die Analekten des Konfuzius („Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: … durch nachahmen, das ist der leichteste …“) ermüdet. Filmisch wird dem Reich der Mitte offensichtlich einfach nichts geboten. Die chinesische Regierung lasse jährlich nur zwanzig ausländische Filme zu, davon zwölf aus den Vereinigten Staaten. Diese wiederum müssten noch eine staatliche Zensur durchlaufen, die darauf achte, dass der Erotik-, Gewalt- und Realitätsanteil gering bleibe. Was schließlich in den Pekinger Kinos an inländischen und ausländischen Filmen landet, ist nicht unbedingt das, was man ein anspruchsvolles Programm nennen würde. Der chinesische Filmmarkt sei klein und Chinesen zeigten wenig Interesse an ihrer eigenen Filmproduktion. Da helfe schon mal die chinesische Provinz Guangdong als Zentrum der chinesischen Raubkopieindustrie für audiovisuelle Produkte aus (JavaScript-Link: FAZ).

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2009

    BGH, Urteil vom 14.05.2009, Az. I ZR 98/06 (vgl. auch BGH, Urteil vom 14.05.2009, Az. I ZR 99/06)
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4; 23 S. 1; 97 Abs. 1 S. 2 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass der Verletzergewinn, welcher aus einer fremde Urheberrechte verletzenden Bearbeitung gezogen wird, nur insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. für das Urheberrecht BGH, Urteil vom 30.01.1959 – I ZR 82/57, GRUR 1959, 379, 380 – Gasparone; Urteil vom10.7.1986 – I ZR 102/84, GRUR 1987, 37, 39 f. – Videolizenzvertrag; BGHZ 150, 32, 42 – Unikatrahmen; für das Markenrecht BGH, Urteil vom 06.10.2005 – I ZR 322/02, GRUR 2006, 419 Tz. 15 – Noblesse; für das Geschmacksmusterrecht BGH, Urteil vom 13.07.1973 – I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 – Nebelscheinwerfer; BGHZ 145, 366, 375 – Gemeinkostenanteil; für den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz BGHZ 119, 20, 29 – Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 2007, 431 Tz. 37 – Steckverbindergehäuse). Bei der urheberrechtsverletzenden Verwertung einer Bearbeitung komme es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der Bearbeitung gerade darauf zurückzuführen sei, dass diese die Züge erkennen lasse, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruhe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammIn letzter Zeit erhalten wir vermehrt Hinweise, nach denen die Firma Apple Nachahmungen seines sehr erfolgreichen Handys iPhone durch eine deutsche Kanzlei abmahnen lässt. Insbesondere das „i9″ von CECT, ein aus China stammendes Gerät zu einem vergleichsweise günstigen Preis von etwa 60,00 – 70,00 EUR, ist in den Blickpunkt der Amerikaner geraten. Es trägt kein Apple-Logo und ist wohl auch nicht mit der Apple-Software versehen, nimmt jedoch optische Anleihen bei dem iPhone. Ein besonderes Geschmäckle hat der Streitwert, den die Kollegen ansetzen. Bei einer (1) Mio. EUR wird einem schon warm ums Herz. Da beträgt die dem Vernehmen nach geforderte 1,8-fache Geschäftsgebühr schon mal 8.112,80 EUR. 1,8-fache Geschäftsgebühr? Betroffene Händler sollten sich einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen, idealerweise einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, zumal eine einfach mal abgegebene Unterlassungserklärung maligne Folgen haben kann. Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Link: Kontakt).

  • veröffentlicht am 28. Juli 2009

    bubu.m, der in der Vergangenheit als fein verdrahteter eBay-Kenner diverse pressebekannte Betrugsfälle bei eBay aufdeckte und begleitete, hat unlängst auf die Unart des Spammings mit 1-EUR-Auktionen durch chinesische Händler hingewiesen. Auf der deutschen eBay-Plattform würden sie als „privat“ geführt. Mit 1-Euro Auktionen überschwemmten sie systematisch ganze Kategoreien. Fast immer werde das Format „Tagesauktionen“ genutzt, um den Beachtungsgrad zu erhöhen. Einzelne Top-China-Spammer brächten es im Monat auf 500.000(!) Artikel. Die Erfolgsquoten der Spammer seien indes gering. Nicht einmal 0,3% der von ihnen eingestellten Artikel würden tatsächlich verkauft. Da die Angebote aber kostenlos seien und sich täglich wiederholen ließen, rechneten sie sich trotzdem. Den Schaden hätten die deutschen Anbieter und Kaufinteressenten. In den betroffenen Kategorien gingen viele ernsthafte Angebote zwischen dem „Auktionsmüll“ der Chinesen einfach unter. (JavaScript-Link: eBay).

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