Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Eine Kaugummi klebende Künstlerin erstellt kein urheberrechtsfähiges Werkveröffentlicht am 9. Oktober 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2010, Az. 12 O 430/09
§§ 97 Abs. 1, 13 UrhGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Künstlerin, die im Auftrag eines Dritten nach genauer Vorgabe Collagen mit Kaugummis gefertigt hat, an den Werken kein Urheberrecht geltend machen kann. Daran ändere sich auch nichts, wenn die Künstlerin abweichend von der Vorgabe einzelne Kaugummis nicht zerkaut, sondern lediglich angebissen habe. Die Collagen seien trotzdem keine persönliche geistige Schöpfung der Klägerin. Die konkrete Ausgestaltung der Collagen durch die Klägerin beinhalte eine handwerksmäßige Umsetzung des ihr vorgegebenen Konzepts, die über eine handwerksmäßige Bearbeitung nicht hinausgehe. Zum Volltext der Entscheidung: