Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Neues Logo für Public Domain-Inhalte / Public Domain Mark (PDM)veröffentlicht am 13. Oktober 2010
Die gemeinnützige Organisation Creative Commons hat ein neues Logo vorgestellt, welches die Urheberrechtsfreiheit von Werken anzeigen soll.
Das Symbol „Durchgestrichenes c im Kreis“, welches das Gegenteil des Copyright-Zeichens darstellt, soll im Wesentlichen dazu dienen, Archive und Bibliotheken für die Gesellschaft als urheberrechtsfrei zu kennzeichnen. Dies sei vor allem für Werke relevant, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen sei. Zitat der Organisation: „You can copy, modify, distribute and perform the work, even for commercial purposes, all without asking permission.„ - LG München I: Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet dort, wo potentielle Kunden sind / Die deutsche Klage gegen den Österreicherveröffentlicht am 24. September 2009
LG München I, Urteil vom 30.07.2009, Az. 7 O 13895/08
Art. 5 Nr, 3 EuGVO; §§ 19 a, 97 UrhGDas LG München hatte bei dieser Klage darüber zu entscheiden, inwiefern Schadensersatzansprüche eines deutschen Rechteinhabers gegen einen österreichischen Unternehmer bestehen, wenn die Rechtsverletzung auf dessen Internetseite stattfand. Der Beklagte, ein österreichischer Baumaschinenverleiher, hatte einen Stadtplanausschnitt seines Geschäftssitzes auf seiner Homepage abgebildet. An diesem Kartenausschnitt konnte die Klägerin ihre Rechtsinhaberschaft darlegen. Der Beklagte weigerte sich jedoch, Schadensersatz zu leisten und bestritt die Zuständigkeit des LG München, da seiner Auffassung nach sein Internetauftritt nicht bestimmungsgemäß in Deutschland abrufbar gewesen sei. Die deutsche Sprache sei auch in Österreich Amtssprache. Er könne auf Grund seiner Preisgestaltung auch keine Geschäfte mit deutschen Firmen im Grenzgebiet machen und biete auch keine Online-Bestellmöglichkeit an. Das Gericht bewertete die Frage der Zuständigkeit jedoch anders.
(mehr …) - Beweiswert von IP-Adressen höchst zweifelhaftveröffentlicht am 21. Oktober 2008
Die von sog. Anti-Piracy-Ermittlungsfirmen (z.B. Logistep, MediaProtector, Zarei, Ipoque, Evidenza, Gedast) häufig verwendete und angeblich beweissichere Ermittlung von IP-Adressen ist offensichtlich nicht ganz so „beweissicher“ wie behauptet. So veröffentlichte ein Team des Departement of Computer Science and Engineering der University of Washington am 01.06.2008 im University of Washington Technical Report den englischsprachigen Artikel „Challenges and Directions for Monitoring P2P File Sharing Networks – or – Why My Printer Received a DMCA Takedown Notice“ (UW-CSE-08-06-01). Die Autoren Michael Piatek, Tadayoshi Kohno und Arvind Krishnamurthy banden einen Netzwerkdrucker und einen WLAN-Router, denen eine eigene IP-Adresse zugeteilt worden war, in das populäre BitTorrent Filesharing-Netzwerk ein. Diese automatisch funktionierenden Geräte wurden dann fälschlicherweise als Raubkopierer identifiziert und erhielten eine sog. „takedown notice“ nach dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA), die US-amerikanische Form der Abmahnung zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Diese Resultate zeigen, dass die Ermittlung der IP-Adresse nicht zwingend einen Urheberrechtsverstoß belegt.