IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 31.10.2014, Az. 6 U 60/14
    § 23 S. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Begriff „non-commercial“ („nicht-gewerblich“), hinsichtlich einer von der Creative Commons Lizenz erlaubten Nutzungsform,  dann angebracht ist, wenn die Nutzung durch Einzelpersonen für persönliche und private Zwecke erfolgt, jedenfalls aber dann, wenn der Nutzer dadurch keinen direkten finanziellen Vorteil erzielt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 05.03.2014, Az. 28 O 232/13
    § 19a UrhG, § 15 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Definition der „kommerziellen Nutzung“, welche nach den Lizenzbedingungen der sog. Creative Commons ausdrücklich ausgeschlossen ist, nicht auf die Definition des §§ 16 a Abs. 1 RStV abzustellen ist. Vielmehr seien die Zweckübertragungslehre nach § 31 Abs. 5 UrhG sowie die allgemeinen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB heranzuziehen. Danach sei eine nicht-kommerzielle Nutzung nur bei einer rein privaten Nutzung gegeben. Im Ergebnis entlastete es die Beklagte nicht, dass die auf ihrer Webseite eingestellten Inhalte unentgeltlich abrufbar waren, weder eine Werbung geschaltet war noch ein Sponsoring stattfand und auch kein Absatz von Waren oder Dienstleistungen gefördert wurde, wie überhaupt keine Erzielung einer geldwerten Vergütung im Raum stand. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Juni 2012

    Nach einem Bericht u.a. der Piratenpartei (hier) werden die Musikpiraten e.V. (hier) wegen Nutzung eines Creative Commons-Songs von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vor dem AG Frankfurt a.M. verklagt. Die Musikpiraten hatten eine CD mit Musiktiteln veröffentlicht, die sämtlich unter der Creative Commons-Lizenz (hier) veröffentlicht worden waren. Die GEMA stellt sich bei einem der Titel (wohl exemplarisch) auf den Standpunkt, dass sie auch für diese Titel – die anonym veröffentlicht worden waren – Nutzungsentgelte fordern darf. Es handelt sich um den Titel „Dragonfly“, welcher unter dem Pseudonym „Texas Radio“ zum Wettbewerb eingereicht wurde. Dieses Pseudonym wird von den Musikern Electronico und ElRon XChile verwendet, welche nach Angaben der Piratenpartei nicht wünschen, „dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann“. Die sich stellende rechtliche Frage lautet, ob und wann die GEMA auch für solche Musiktitel die Verwertungsrechte besitzt, welche von deren Urhebern für gemeinfrei (und kostenlos) erklärt worden sind.

  • veröffentlicht am 13. Oktober 2010

    Die gemeinnützige Organisation Creative Commons hat ein neues Logo vorgestellt, welches die Urheberrechtsfreiheit von Werken anzeigen soll.

    Das Symbol „Durchgestrichenes c im Kreis“, welches das Gegenteil des Copyright-Zeichens darstellt, soll im Wesentlichen dazu dienen, Archive und Bibliotheken für die Gesellschaft als urheberrechtsfrei zu kennzeichnen. Dies sei vor allem für Werke relevant, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen sei. Zitat der Organisation: „
    You can copy, modify, distribute and perform the work, even for commercial purposes, all without asking permission.

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