IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2015

    KG Berlin, Urteil vom 22.11.2015, Az. 5 W 252/15
    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches einen Produkttest in eigener Verantwortung durchführt und freiwillig dessen Ergebnisse – auch unter namentlicher Erwähnung des Produktherstellers – veröffentlicht (wie z.B. die Stiftung Warentest), vom Hersteller auch ohne vorherige Genehmigung in der Werbung des Herstellers als Werbefigur verwendet werden darf, indem der Hersteller auf den von dem Testveranstalter veröffentlichten Test und dessen Ergebnis hinweist. Hierin liege keine Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts. Dies gelte, so der Senat, sogar selbst dann, wenn der Testveranstalter für die Verwendung seines Logos in der Testwerbung des Unternehmers eine Lizenzgebühr verlange, er existenziell auf diese Einnahmen angewiesen sei und ein Unternehmer ohne Lizenz (und ohne eine kennzeichenrechtlich verwechslungsfähige oder leistungsschutzrechtlich nachahmende Verwendung des Logos) mit dem Testergebnis blickfangartig werbe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

I