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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. September 2015

    BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. I ZR 224/13
    § 4 Nr. 11 UWG; § 7 S. 1 ElektroG; Art. 12 Abs. 3 Unterabs. 2 S. 1 Richtlinie 2012/19/EU, Art. 15 Abs. 2 Richtlinie 2012/19/EU

    Der BGH hat nunmehr auch darüber entschieden, dass bei einer nicht ausreichenden Kennzeichnung gemäß § 7 S. 1 ElektroG ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Bei der Vorschrift handele es sich um eine Marktverhaltensregelung, da sie auch den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer bezwecke. Für eine ausreichende Kennzeichnung müsse diese dauerhaft sein, d.h. sie müsse ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweisen und dürfe nicht leicht zu entfernen sein. Auf Klebefähnchen an den Kabeln von Kopfhörern träfen diese Voraussetzungen nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 66/08
    §§ 312c, 355, 126b BGB

    Der BGH hat in diesem Urteil, welches noch zur alten Rechtslage der Widerrufsbelehrung vor dem 11.06.2010 erging, entschieden, dass die Angabe einer Widerrufsbelehrung auf einer Webseite – auch wenn der Nutzer sie speichern und ausdrucken kann – den Anforderungen des Gesetzes bezüglich der „zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise“ nicht genügt. Auch der bei eBay nach Vertragsschluss mögliche Abruf dieser Informationen sei nicht ausreichend. Diese Frage war für die Länge der Widerrufsfrist von Bedeutung. Wurde die Widerrufsbelehrung nämlich erst nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform (z.B. Fax, E-Mail) übersandt – wie dies bei eBay regelmäßig der Fall war – betrug die Widerrufsfrist einen Monat. Diese Rechtslage wurde durch die Gesetzesänderung vom 11.06.2010 zwar insoweit entschärft, als dass eine Übersendung auch unverzüglich nach Vertragsschluss zur Anwendung der 2-Wochen-Frist durch den Händler ausreicht. Jedoch kann sich nunmehr möglicherweise eine Problematik zur Interpretation von „unverzüglich“ entwickeln. Urteile zu dieser Frage liegen uns bislang jedoch nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 20. Februar 2010

    EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 27.01.2010, Az. E-4/09
    Art. 2 Nr. 12 EU-RL 2002/92

    Der EFTA-Gerichtshof hat entschieden, dass eine Website als „dauerhafter Datenträger“ angesehen werden kann, wenn der Verbraucher die dort enthaltenen Informationen so speichern kann,  dass diese während eines zum Zwecke der Information angemessenen Zeitraums abgerufen werden können, d. h. so lange, wie sie für den Verbraucher zur Wahrung seiner Interessen, die von seiner Beziehung zum Versicherungsvermittler herrühren, sachdienlich sind. Die deutsche Rechtsprechung geht dagegen davon aus, dass die allein auf einer Website wiedergebene Widerrufsbelehrung nicht in gebotener Textform (§ 312 c Abs. I BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV i.V.m. § 126b BGB) mitgeteilt wird, da diese Form der Wiedergabe gerade nicht dauerhaft sei (Links: KG Berlin, OLG Hamburg).
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