Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Erlaubnis für Versand von Arzneimitteln gilt auch für selbst hergestellte Medikamente des Apothekersveröffentlicht am 26. September 2011
BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 129/09
§ 4 Nr. 11 UWG; 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG, § 43 Abs. 1 S. 1 AMGDer BGH hat entschieden, dass die Erlaubnis für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel sich auch auf vom Apother selbst hergestellte Mittel, so genannte Defekturen (= im Voraus hergestellte Arzneimittel) erstreckt. Dies sei von der Regelung „im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs“ erfasst. Im Übrigen sehe die gesetzliche Regelung für den Versandhandel mit Defekturarzneimitteln keine Beschränkung auf einen bestimmten räumlichen (Einzugs-)Bereich vor. Zum Volltext der Entscheidung:
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