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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Leipzig, Urteil vom 12.03.2004, Az. 16 S 4165/03
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass die Anforderungen an das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr im Deliktsrecht (hier: unerbetene Fax-Werbung) höher anzusetzen sind als im Wettbewerbsrecht (vorliegend standen die Parteien nicht im Wettbewerb zu einander). Während im Wettbewerbsrecht die Verletzungshandlungen in der Regel dadurch geprägt seien, dass der Verletzer starke wirtschaftliche Interessen verfolgt, sei die Motivation des Verletzers im deliktischen Bereich vielfältiger Art. Dem sei bei der Bemessung der Anforderung an die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr Rechnung zu tragen. Im Deliktsrecht könne der Schwere des Eingriffs, den Umständen der Verletzungshandlung, dem fallbezogenen Grund der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und vor allem der Motivation des Verletzers für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durchaus ein erhebliches Gewicht zukommen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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