Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Wer Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger überwacht, macht sich grundsätzlich strafbarveröffentlicht am 5. Juni 2013
BGH, Urteil vom 04.06.2013, Az. 1 StR 32/13
§ 44 BDSG, § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSGDer BGH hat entschieden, dass derjenige, der Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger überwacht, sich grundsätzlich strafbar macht. Zur Pressemitteilung Nr. 096/2013 vom 04.06.2013 des Bundesgerichtshofs: (mehr …)
- OLG Koblenz: Detektivkosten zur Ermittlung eines Wettbewerbsverstoßes sind bedingt erstattungsfähigveröffentlicht am 19. Februar 2011
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.12.2010, Az. 14 W 757/10
§§ 280; 662; 670 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass die Kosten für einen Privatdetektiv, welche zur Ermittlung eines Wettbewerbsverstoßes (hier: Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots) aufgewandt sind, grundsätzlich erstattungsfähig sind. Allerdings, so der Senat, muss sich der Auftrag an die Detektei auf das zur Klärung der Beweisfrage Erforderliche beschränken. Er ist so zu gestalten, dass die Partei die Ausführung überwachen kann und die Entscheidung über Beginn, Inhalt, Umfang, Dauer und Abbruch der Ermittlungen nicht völlig dem Detektiv überlässt. Ferner hat die Partei im Interesse der gebotenen kostenbewussten Prozessführung die Einschaltung der Detektei so zu gestalten, dass überflüssige Kosten vermieden werden. Die Klägerin hatte statt der vom Senat für erforderlich gehaltenen zwei Detektive gleich 5-6 Detektive überwachen lassen. Dementsprechend wurden die zu erstattenden Detektivkosten gekürzt. Weiterhin wurden die übrigen einzelnen Positionen der zu erstattenden Detektivkosten geprüft. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Die Überwachung von Wettbewerbsverstößen Dritter ist erstattungsfähig – in gewissem Maßeveröffentlicht am 5. Oktober 2009
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2009, Az. 6 U 52/09
§§ 3, 4 Nr. 10 UWGDas OLG Karlsruhe hat laut einer eigenen Pressemitteilung vom 30.09.2009 ein Unternehmen zum Ersatz von Dektivkosten verpflichtet, welches Plakate eines Wettbewerbers systematisch abhängte und dort eigene Plakate aufhängte. Von den geforderten 32.000,00 EUR für Besprechungs-, Recherche- und Überwachungsstunden, Fahrtkosten, Einsatz des eingeschleusten Mitarbeiters sowie die Verwendung der GPS-Bewegungssensoren wurden im Ergebnis jedoch nur ca. 11.000,00 EUR zugesprochen. Nach dem vierten Wettbewerbsverstoß hätten die Nachforschungen eingestellt werden können; auch war man sich nicht sicher, inwieweit die detektivische Überwachung einer Betriebsfeier erforderlich gewesen sei. (mehr …)