Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Zum Verbot der Ausstrahlung von heimlichen Videoaufnahmen, die zur Dokumentation von Arbeitsbedingungen in einem Betrieb angefertigt wurdenveröffentlicht am 11. Februar 2015
LG Hamburg, Urteil vom 25.07.2014, Az. 324 O 252/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass nicht alle zu beanstandenden Arbeitsbedingungen die Anfertigung und Ausstrahlung von heimlichen Aufnahmen der Betriebsbedingungen rechtfertigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Kein Unterlassungsanspruch, selbst wenn der Verdacht besteht, dass Filmmaterial unter Begehung von Straftaten aufgenommen wurde / Die Graffiti-Dokuveröffentlicht am 13. März 2013
KG Berlin, Urteil vom 25.10.2012, Az. 10 U 136/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Veröffentlichung der Filmaufnahmen von Verkehrsmitteln und/oder Betriebsanlagen der Klägerin im Rahmen des Films „U.. U – trainwriting in berlin“ auch unter Berücksichtigung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts der Klägerin nicht rechtswidrig sei. Heimliche Filmaufnahmen in nicht öffentlich zugänglichen Betriebsräumen seien nicht generell verboten. Insoweit bedürfe es vielmehr einer Abwägung der widerstreitenden Interessen. Vorliegend geht es dem Beklagten zu 1) nicht um das Aufdecken von Missständen im Bereich der Klägerin, sondern um die Darstellung von Straftaten, die zu ihrem Nachteil begangen würden. Der Dokumentarfilm, in dem die streitgegenständlichen Abbildungen enthalten seien, zeige damit Missstände von erheblichem Gewicht. Die zur Beseitigung der durch die gezeigten Straftaten entstandenen Schäden und Verunreinigungen aufzuwendenden Kosten, belasteten sowohl die Kunden der Klägerin als auch die Allgemeinheit in nicht nur unerheblichem Maß. Insoweit besteht an der Darstellung der in dem Film bearbeiteten Thematik ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Zum Urheberrechtsschutz von Bestandteilen eines Gutachtensveröffentlicht am 13. Februar 2013
LG Berlin, Urteil vom 03.07.2012, Az. 16 O 309/11
§ 97 UrhG, § 2 UrhG, § 72 UrhG, § 17 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Kfz-Schadensgutachten eines Sachverständigen unter bestimmten Umständen nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn das textliche Gutachten nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweise, was zu verneinen sei, wenn die Struktur des Textes durch den Zweck vorgegeben sei, die vorgefundenen Schäden und die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Maßnahmen zu beschreiben. Die Sprache des Gutachtens beschränke sich vorliegend auf die nüchterne Mitteilung von Fakten, die in üblichen Formulierungen dargebracht würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Ausstrahlung der TV-Serie „Frauentausch“ wird untersagt, weil Dargestellte nicht über (herabwürdigende) Kommentare des Senders in der Sendung informiert warveröffentlicht am 21. August 2012
LG Berlin, Urteil vom 26.07.2012, Az. 27 O 14/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog § 22 KUG, § 23 KUG, Art 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG
Das LG Berlin hat der Produktionsfirma der TV-Serie „Frauentausch“ verboten, eine bereits ausgestrahlte Folge dieser Serie selbst oder durch Dritte erneut zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Laut der Pressemitteilung 55/12 des Landgerichts habe die Klägerin, die Mutter einer Familie, zwar vor Produktion der Sendung eine Einwilligungserklärung gegenüber der Produktionsfirma abgegeben. „Darin sei von einer ‚TV-Dokumentations-Serie‘ die Rede gewesen, die vorrangig einen Dokumentationscharakter haben solle. Tatsächlich seien die Aufnahmen dann so nachbearbeitet worden, dass die Klägerin gezielt lächerlich gemacht worden sei. Sie sei als überforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter der praktisch veranlagten, sympathischen und ordentlichen Tauschmutter gegenüber gestellt worden. Mit derartigen nachträglichen Bearbeitungen zum ausschließlichen Zweck der Verspottung habe sie nicht rechnen müssen.“ Gleichwohl blieb der bloßgestellten Mutter ein Schmerzensgeld (gefordert waren 15.000,00 EUR) verwehrt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - KG Berlin: Filmsequenz von Fluchtversuch aus der DDR ist nicht urheberrechtlich geschütztveröffentlicht am 21. Mai 2012
KG Berlin, Urteil vom 28.03.2012, Az. 24 U 81/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine nicht nennenswert aufgearbeitete dokumentarische Filmaufnahme (hier: Fluchtversuch des Peter Fechter aus der ehemaligen DDR) als solche keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Zwar könne, so der Senat, die für die Annahme eines Filmwerks erforderliche persönliche geistige Schöpfung auch einem Film zugebilligt werden, der darauf abziele, ein wirkliches Geschehen im Bild festzuhalten. Dies setze aber voraus, dass er sich nicht in der bloß schematischen Aneinanderreihung von Lichtbildern erschöpfe, sondern dass er sich durch die Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen Schaffens darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Braunschweig: Mandant muss Falschberatung des Rechtsanwalts beweisen / Rechtsanwalt unterliegt keiner Dokumentationspflichtveröffentlicht am 22. Juni 2010
LG Braunschweig, Urteil vom 02.12.2009, Az. 22 O 1079/09
§§ 280, 675 BGBDas LG Braunschweig hat entschieden, dass ein Mandant, der sich von seinem Rechtsanwalt falsch beraten glaubt und vorgibt, durch die Falschberatung einen Schaden erlitten zu haben, hinsichtlich der Falschberatung voll beweispflichtig ist. Umgekehrt genüge es für den Rechtsanwalt, wenn er im Prozess die wesentlichen Punkte der Erörterungen in einer Weise darstelle, die erkennen lasse, dass er den ihm obliegenden Aufklärungs- und Hinweispflichten gerecht geworden sei (BGH, NJW 1996, S. 2571). Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, seine Ausführungen durch eine Dokumentation zu belegen, bestehe nicht. (mehr …)