Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- DENIC: Öffentlich-rechtliche Sender haben bei der Vergabe der Domains sr.de, hr.de und dw.de das Nachsehen / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 7. Februar 2011
Die öffentlich-rechtlichen Sender Saarländischer Rundfunk (SR), Hessischer Rundfunk (HR) und die Deutsche Welle (DW) haben bei der Vergabe der letzten Kurzdomains (darunter „sr.de“, „dw.de“ und „hr.de“) durch die Denic am 12.01.2010 das Nachsehen gehabt. Die Domains waren von der Denic nach dem „first come, first serve“-Prinzip vergeben worden, berichtete heise. Die Sender prüfen derzeit rechtliche Schritte, um an die Domains zu gelangen.
- LG Hamburg: Ist ein Wettbewerbsverstoß unter zwei unterschiedlichen Domains „kerngleich“?veröffentlicht am 14. November 2010
LG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2010, Az. 407 O 217/09
§§ 3; 5; 4 Nr. 11 UWG; § 1 PAngVDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß auch dann angenommen werden kann, wenn der Werbetreibende die verbotene Werbung auf einer anderen Webseite veröffentlicht. Im vorliegenden Fall wurde in der Folge der Beklagten ein Ordnungsgeld von 10.000 EUR auferlegt, nachdem sie die verbotene Werbung – bestimmte Mobilfunkangebote, welche gegen die Preisangabenverordnung verstießen – zwar nicht auf der gleichen Website geschaltet hatte wie ursprünglich, so doch aber auf einer anderen von ihr verwalteten Website. Hierin sah das Landgericht einen kerngleichen Verstoß. Die Höhe des Ordnungsgeldes dürfte auf die Größe des beklagten Unternehmens zurückzuführen sein.
- LG Düsseldorf: Identischer urheberrechtswidriger Inhalt auf zwei unterschiedlichen .de-Domains gilt als doppelte Rechtsverletzungveröffentlicht am 5. März 2010
LG Düsseldorf, Vergleich vom 16.12.2009, Az. 12 O 131/09
§ 97 Abs. 1, Abs. 2 UrhGDas LG Düsseldorf hat im Rahmen eines protokollierten Vergleichs darauf hingewiesen, dass in der urheberrechtswidrigen Spiegelung von Inhalten auf zwei unterschiedlichen (deutschen) Domains zwei individuelle Rechtsverstöße zu sehen sind. Bei der Spiegelung wird der Inhalt, welcher unter einer Domain vorgehalten wird, in identischer Form unter mindestens einer weiteren Domain vorgehalten. Nicht thematisiert wurde das sog. Re-Routing, bei dem der Nutzer, bei Aufruf einer bestimmten Domain, automatisch auf eine andere Domain umgelenkt wird.