Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Köln: eBay-Händler hat bei einer unberechtigten Negativbewertung Anspruch auf Erstattung doppelter Abmahnkostenveröffentlicht am 22. Januar 2014
AG Köln, Urteil vom 30.12.2013, Az. 147 C 139/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GGDas AG Köln hat entschieden, dass ein eBay-Händler, der sich gegen eine unberechtigte negative Bewertung richtet, Anspruch auf Erstattung der doppelten Abmahnkosten hat, also sowohl der Kosten für die Abmahnung der Firma eBay (Aufforderung zur Löschung) als auch des konkret bewertenden eBay-Mitglieds. Es handele sich, so die Kammer, um unterschiedliche Angelegenheiten gemäß § 15 Abs. 2 RVG. Zum Volltext der Entscheidung: