IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. März 2012

    Wie heise online berichtet, wurden vor dem Landgericht Hamburg die Betreiber von so genannten Abo-Fallen im Internet zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Durch den Trick, vermeintlich kostenlose Downloads durch versteckte Kostenhinweise in 12-24monatige Abonnements umzuwandeln, konnten die Angeklagten ca. 5 Mio. Euro ergattern. Dies sei nach Auffassung des Landgerichts gewerbsmäßiger Betrug (s. auch OLG Frankfurt a.M., hier), auch wenn die Richterin den unachtsamen Nutzern eine gewisse Mitschuld zusprach. Der Hauptangeklagte selbst hatte in einem Internet-Chat sein Konzept schonungsloser ausgedrückt, indem er verdeutlichte, dass sie das vereinnahmte Geld den „Dummen und Angstzahlern“ aus der Tasche ziehen würden.

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLaut einer im Auftrag des Branchenverbands BITKOM durch das Marktforschungsinstitut GfK durchgeführten Studie gaben die Verbraucher in diesem Jahr in Deutschland nahezu 400 Mio. EUR für Downloads aus dem Internet aus. Hierzu gehören insbesondere Software, Videos, Musiktitel. Es wird bis Ende Dezember 2010 mit bis zu 90 Mio. Downloads gerechnet, also fast eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. In welchem Maße die Abmahnung illegalen Filesharings zurückgegangen ist bzw. die Abmahnung illegalen Filesharings zugenommen hat, ist derzeit dagegen unklar.

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einer Pressemitteilung des Branchenverbands BITKOM haben deutsche Internetnutzer im Jahr 2009 erstmals 250 Mio. EUR für Downloads ausgegeben. Das seien 18 % mehr als 2008. Ob Musik, Spiele, Videos, Hörbücher oder Software – noch nie seien die Angebote so beliebt gewesen. Die Anzahl bezahlter Downloads werde bis zum Jahresende auf etwa 60 Millionen steigen – eine Steigerung um 24 % gegenüber 2008. Grundlage der Prognose ist eine aktuelle Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) für den BITKOM (JavaScript-Link: Download-Markt).

  • veröffentlicht am 10. September 2009

    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.09.2009, Az. 6 W 47/09
    §§ 101 Abs. 2 und 9 UrhG; 96 Abs. 2 S. 1 TKG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes im Filesharing-Bereich in der Regel schon anzunehmen sei, wenn es um die Zugänglichkeitmachung einer besonders umfangreichen Datei gehe. Darunter sei zu verstehen ein vollständiger Kinofilm, ein Musikalbum oder ein Hörbuch, wenn dieses unmittelbar vor oder nach der Veröffentlichung in Deutschland geschehe und das kommerziell genutzte Werk nicht nur heruntergeladen, sondern es einer unbestimmten Vielzahl von Dritten zugänglich gemacht werde. Unter der Voraussetzung, dass nach diesen Kriterien ein gewerbliches Handeln vorliege, könne ein Provider im Wege des Gerichtsbeschlusses somit zur Speicherung der dynamischen IP-Adresse in Verknüpfung mit den Kundendaten für die Dauer des Verfahrens angehalten werden, obwohl es sich dabei um Verkehrsdaten handele, die in der Regel innerhalb kurzer Zeit gelöscht würden. § 101 UrhG gehe dabei als spezielle Regelung zur Sicherung des Auskunftsanspruchs des in seinen Rechten Verletzten der Verpflichtung zur unverzüglichen Löschung von Verkehrsdaten vor. Auf Grund der kurzen Zeitspanne, die im Regelfall bis zur Löschung der Daten verstreiche, sei die Anordnung erforderlich. Diese gelte, bis im weiteren Verfahren über den Auskunftsanspruch des Verletzten entschieden werde.

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  • veröffentlicht am 10. Juni 2009

    Laut Pressemitteilung des Branchenverbands BITKOM vom 03.06.2009 nimmt der Download kostenpflichtiger elektronischer Güter zu. Nachdem die Deutschen im Jahr 2008 für 48 Mio. Downloads 210 Mio. EUR ausgaben, also im Durchschnitt etwas mehr als 4,00 EUR je Download, legte die Zahl der kostenpflichtigen Downloads im 1. Quartal 2009 bereits um 16 % im Vergleich zum letzten Jahr zu – und dies offensichtlich ungeachtet der Wirtschaftskrise (JavaScript-Link: Bitkom).

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