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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Januar 2011

    OLG Köln, Urteil vom 10.12.2010, Az. 6 U 85/10
    §§ 7 Abs. 1 HWG; 4 Nr. 11 UWG; 11 Nr. 13 HWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel (gegen Sodbrennen) in einer Fachzeitschrift für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), die mit einem Gewinnspiel verbunden ist, gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt und damit wettbewerbswidrig ist. Die Herstellerin des Mittels bewarb dieses in einer Zeitung für PTA mit einer ganzseitigen Anzeige, die ein Gewinnspiel enthielt. Um an diesem Gewinnspiel teilzunehmen, waren drei Fragen zu beantworten; die Lösungen ergaben sich jeweils aus dem weiteren Text der Anzeige. Als Preise waren drei MP3-Player (Wert: jeweils 21,91 €) und sieben USB-Flashlaufwerke (Wert: jeweils 5,99 €) ausgelobt. Das LG verurteilte in der Vorinstanz zur Unterlassung, die Berufung dagegen hatte keinen Erfolg. Das OLG führte aus, dass die ausgelobten Preise Werbegaben im Sinne des § 7 Abs. 1 HWG seien. Den Preisen stehe keine gleichwertige Gegenleistung der Teilnehmer an dem Gewinnspiel gegenüber, da dieses mit geringem Aufwand zu lösen sei. Weiterhin gehe von der streitgegenständlichen Werbung der Beklagten eine konkrete Gefahr der unsachlichen Beeinflussung des angesprochenen Verkehrs aus. Die Gewährung nicht nur geringfügiger Gaben sei geeignet, den Empfänger unsachlich zu beeinflussen und eine affektive, positiv geprägte Beziehung des Empfängers zu dem Produkt herzustellen, das den Gewinn ermöglicht habe. Auch sei die dargestellte Beeinflussung geeignet, eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken. Denn es bestehe die Gefahr, dass die durch das Gewinnspiel beeinflusste PTA das beworbene Mittel einem Kunden empfehle, obwohl im Zweifelsfall etwa die Konsultation eines Arztes zur Vermeidung gesundheitlicher Nachteile angezeigt gewesen wäre.

  • veröffentlicht am 25. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.2011, Az. 3 O 819/10
    §§ 3; 5 UWG

    Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass natürliches Mineralwasser nicht unter der Bezeichnung „Biomineralwasser“ beworben und in den Verkehr gebracht werden darf. Desweiteren hat das Gericht untersagt, ein entsprechendes „Bio“- Siegel für ihr Mineralwasser zu benutzen. Aus der Pressemitteilung 1/11 des Landgerichts vom 19.01.2010: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Januar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 22.12.2010, Az. C?393/09
    Richtlinie 91/250/EWG

    Der EuGH hat entschieden, dass die grafische Benutzeroberfläche eines Computerprogramms keinem urheberrechtlichen Schutz als Ausdrucksform eines Programms unterliegt. Streitig war, ob die Ausstrahlung einer grafischen Benutzeroberfläche im Fernsehen eine öffentliche Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Sinne der EG-Richtlinie 2001/29 darstelle. Dies verneinte das Gericht. Die grafische Benutzeroberfläche sei eine Interaktionsschnittstelle, die eine Kommunikation zwischen dem Computerprogramm und dem Benutzer ermögliche. Daher ermögliche es die grafische Benutzeroberfläche nicht, das Computerprogramm zu vervielfältigen, sondern stelle lediglich ein Element dieses Programms dar, mittels dessen die Benutzer die Funktionen dieses Programms nutzen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Januar 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2010, Az. I-20 U 59/10
    §§ 97 Abs. 1, 16, 19a, 94 Abs. 1 UrhG; 8 Abs. 1, 3 Nr. 11 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es dem Betreiber einer Download-Plattform im Internet nicht auferlegt werden kann, die Bereithaltung von Dateien mit bestimmten Namen zu unterlassen. Auch im Rahmen der Störerhaftung führe eine solche Verpflichtung zu weit. Eine Sperrung bestimmter Dateinamen erscheine ungeeignet, da Dateinamen jederzeit veränderbar seien. Aus diesem Grund scheide auch eine Sperrung aller Dateinamen, die bestimmte Begriffe enthalten, aus, zumal mit diesen Begriffen auch legale Inhalte bezeichnet sein können. Im streitgegenständlichen Fall des Computerspiels Alone in the Dark bestehe der Name aus allgemeinen Worten der englischen Sprache, der auch legale Inhalte wie Texte oder Gedichte bezeichnen könne. Die Forderung nach einer menschlichen, gezielten Überprüfung von Inhalten, bei denen eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit für Rechteverletzungen bestehe, lasse sich wegen des damit verbundenen Personalaufwands in der Praxis regelmäßig nicht realisieren. In der Vergangenheit hatte das OLG Düsseldorf bereits ähnlich zu Gunsten von Rapidshare entschieden (s. hier und hier). Das OLG Köln und das OLG Hamburg vertreten andere Auffassungen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Arnsberg, Urteil vom 29.11.2010, Az. 8 O 122/10
    §§ 331 a, 922, 940 ZPO; 4 UKlaG; 8 UWG

    Das LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Verbraucherschutzverein, dessen Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen, die zu Abmahnungen berechtigt sind, ruht, keine Unterlassungsansprüche mehr geltend machen kann. Das Bundesamt für Justiz hatte das Ruhen der Eintragung zur weiteren Überprüfung der Abmahnberechtigung angeordnet. Aus diesem Grund seien die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung weggefallen und die zuvor gegen den Verfügungsbeklagten erlassene Verfügung aufzuheben. Dies entschied das Gericht nach Lage der Akten, da ein Vertreter des Vereins bei der angeordneten mündlichen Verhandlung nicht erschien und somit säumig war. Zum Ruhen der Eintragung siehe auch diesen Bericht und dieses Update. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2011

    OLG Köln, Urteil vom 10.12.2010, Az. 6 U 92/10
    § 89 Abs. 1 Satz 1 UrhG

    Das OLG Köln hatte darüber zu befinden, wer als Hersteller eines Filmwerks anzusehen ist und dementsprechende Rechte geltend machen kann. Das Gericht befand, dass derjenige als Filmhersteller anzusehen ist, wer die so genannte „Nullkopie“ (= Herstellung der Erstfixierung) eines Films inhaltlich und organisatorisch steuert, wirtschaftlich verantwortet und die zur Filmherstellung erforderlichen Immaterialgüterrechte sowie zumindest vorübergehend auch die Auswertungsrechte am Film erwirbt bzw. nacherwerben müsste. Wer dies ist, sei im Wege einer Gesamtbetrachtung der Umstände zu ermitteln. Künstlerisch-schöpferische Beiträge zur Herstellung des Films hingegen ließen einen Beteiligten nicht zum Hersteller werden. Das Gericht führte zur Definition im Einzelnen aus:

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  • veröffentlicht am 19. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 21.10.2010, Az. 52 O 229/10
    §§ 1004 (analog), 823 Abs. 1 BGB; 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3, 4 Nr. 8 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Online-Reisebüro, welches auf seiner Internet-Seite auch Hotelbewertungen veröffentlicht, diese Bewertungen nicht vor Onlinestellung prüfen muss. Die Antragstellerin hatte den Betreiber des Bewertungsportals auf eine (unbestritten) falsche negative Bewertung hingewiesen. Diese wurde daraufhin von dem Bewertungsprotal entfernt. Damit sah das Gericht die Ansprüche der Antragstellerin auch bereits als erfüllt an. Einen weitergehenden Unterlassungsanspruch habe die Antragstellerin nicht, da eine Verpflichtung auf Vorabprüfung von Inhalten nicht bestehe und die Antragsgegnerin durch das Prüfen und Löschen der Bewertung nach Anschreiben der Antragstellerin sowie der Erklärung, diese zukünftig nicht mehr online zu stellen, ihre Pflichten erfüllte habe. Auf Grund der Funktionsweise eines solchen Bewertungsportals und der Bedeutung als Plattform zur Meinungsbildung sei die Auferlegung umfassender Vorabprüfungspflichten nicht zumutbar. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei Prof. Schweizer. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Januar 2011

    BPatG, Beschluss vom 24.11.2010, Az. 25 W (pat) 505/10
    §§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 37 Abs. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Anmeldung der Wortmarke „Im Einklang“ für Getränke, insbesondere Tee- und Kaffeeprodukte, nicht eintragungsfähig ist. Die Wortfolge sei nicht geeignet, auf die betriebliche Herkunft der Waren hinzuweisen. Der Verbraucher werde die Bezeichnung in Verbindung mit den beanspruchten Waren ohne weiteres als eine werbliche Anpreisung von Eigenschaften dieser Waren im Sinne einer ausgewogenen, harmonischen Mischung bzw. Zubereitung dieser Waren verstehen. Es werde suggeriert, dass die Waren eine besonders wohltuende Wirkung hätten und auch in besonderer Weise gut verträglich seien und damit zur inneren Ausgeglichenheit des Konsumenten beitragen könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Januar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2009, Az. 12 U 196/08
    Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Verwertungsverbot für den Zeugenbeweis eines mitgehörten Telefonats dann nicht besteht, wenn der Zeuge lediglich die Äußerungen eines Teilnehmers des Gesprächs wahrgenommen hat. Grundsätzlich werde durch das heimliche Mithören eines Telefonats durch einen Dritten zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht des unwissenden Gesprächspartners verletzt. Habe der Zeuge jedoch lediglich die Worte eines Gesprächsteilnehmers gehört – etwa weil er sich im selben Raum befand – würden die Rechte des anderen Gesprächspartner, dessen Worte nicht wahrgenommen wurden, dadurch nicht verletzt und die Zeugenaussage des Dritten unterliege keinem Beweisverwertungsverbot. Das OLG führte im Einzelnen aus: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Januar 2011

    EuG, Urteil vom 15.12.2010, Az. T-427/08
    Art. 81 EG, Art. 82 EG

    Das EuG hat entschieden, dass die Nichtbelieferung von Ersatzteilhändlern durch einen Schweizer Uhrenhersteller einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht darstellen kann. Ist der Hersteller der einzige, der Uhrmacher mit Ersatzteilen zu bestimmten Luxusuhren beliefern könne, so liege eine marktbeherrschende Stellung vor. In der Weigerung zur Belieferung spezieller Händler könne ein Missbrauch dieser Stellung gesehen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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