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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. September 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 19.02.2013, Az. 5 U 56/11
    § 3 Abs. 1 UWG, § 7 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 12 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass bei Inanspruchnahme wegen einer Wettbewerbsverletzung eine gegenüber einem Dritten bereits abgegebene Unterlassungserklärung (Drittunterwerfung) nur dann die Wiederholungsgefahr beseitigt, wenn deren Ernsthaftigkeit nachgewiesen wird. Darüber hinaus müssten auch alle in der neuerlichen Abmahnung enthaltenen Punkte abgedeckt sein. Zweifel an der Ernsthaftigkeit bestünden dann, wenn der ausgewählte Drittgläubiger nicht im selben Geschäftsbereich wie der Unterlassungsschuldner tätig ist und in der Vergangenheit auch keine Intentionen gezeigt hat, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen oder zu verhindern. Zitat:

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  • veröffentlicht am 29. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.2012, Az. 6 U 247/11
    §?12 Abs.?1 S. 2 UWG

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Adressat einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung grundsätzlich so lange von (anderen) Wettbewerbern abgemahnt werden kann, wie er nicht öffentlich darauf hinweist, das er bereits durch Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtlich in Anspruch genommen worden ist und insoweit eine Abschlusserklärung abgegeben hat. Auszüge aus der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. April 2012

    LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 31.03.2011, Az. 14 O 127/09
    § 307 BGB, § 651g Abs. 1 BGB, § 651m BGB; § 8 UWG

    Das LG Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass u.a. eine AGB-Klausel eines Reiseveranstalters „Preisänderungen von mehr als 10 % vom Gesamtpreis berechtigen den Reisegast zum kostenlosen Reiserücktritt innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden der Preisänderung.“ unwirksam ist, da sie nicht dem gesetzlichen Leitbild entspricht (5%). Darüber hinaus sei eine bereits erfolgte Unterlassungsverpflichtung gegenüber einem Dritten bezüglich sämtlicher streitbefangener Klauseln unbeachtlich, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass aus dieser Verpflichtung keine Sanktionen zu befürchten sind. Vorliegend sei dies nach der Beweisaufnahme der Fall gewesen, so dass die Beklagte zur Unterlassung zu verurteilen war. Der Zeuge, welchem gegenüber die Unterwerfung erklärt worden sei, habe eingeräumt, mit der Abmahnung lediglich das Ziel verfolgt zu haben, einen „ernsten“ Dialog mit dem Beklagten zu führen, um ihn zu „läutern“. Es sei jedoch nicht überprüft worden, ob der Beklagte sich der ihm gegenüber abgegebenen Unterlassungserklärung entsprechend verhalten habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. September 2011

    OLG Thüringen, Urteil vom 27.07.2011, Az. 2 U 303/11
    § 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass eine in der Vergangenheit gegenüber einem Dritten abgegebene Unterlassungserklärung nicht die Wiederholungsgefahr bzw. die Notwendigkeit zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einem neuen Inhaber eines Unterlassungsanspruchs entfallen lässt, wenn der Dritte trotz Verstoßes keine Vertragsstrafe fordert. Dies lasse nach Auffassung des Gerichts begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit der gegenüber dem Dritten abgegebenen Unterlassungserklärung aufkommen. Dafür spreche auch die räumliche Nähe zwischen dem Abgemahnten und dem Dritten und die Tatsache, dass der Dritte Vertragshändler einer Automarke ist, für die der Abgemahnte als Servicepartner auftritt. Zitat des Gerichts zur mangelnden Ernsthaftigkeit:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2010

    OLG Jena, Beschluss vom 16.12.2009, Az. 2 W 504/09 § 12 Abs. 4 UWG

    Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Streitwertminderung wegen nach Art und Umfang einfach gelagerten Sachverhalts in Wettbewerbssachen dann nicht anzunehmen ist, wenn durch den Beklagten eine Drittunterwerfung behauptet wird. Zwar sei der abgemahnte Wettbewerbsverstoß selbst einfach gelagert gewesen, jedoch stelle die Prüfung der Drittunterwerfung und deren Auswirkung auf das Vorhandensein einer Wiederholungsgefahr in der konkreten Beurteilung nach Auffassung des Gerichts keine alltägliche Routinearbeit dar.

  • veröffentlicht am 5. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bielefeld, Urteil vom 26.05.2009, Az. 17 O 59/09
    §§
    9, 12 UWG

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass derjenige, der eine Abmahnung gegen einen Mitbewerber ausspricht, dann keinen Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten hat, wenn der Abgemahnte wegen desselben Verstoßes bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten abgegeben hat. Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung sei die Wiederholungsgefahr insgesamt entfallen, so dass eine weitere Abmahnung wegen desselben Verstoßes objektiv unberechtigt sei. Dass der Zweitabmahner dies nicht wusste, sorge nicht für eine Abmahnungsberechtigung, so dass ein Erstattungsanspruch nach § 12 UWG nicht vorliege. Das Gericht konnte einen Anspruch auf Ersatz der Kosten auch nicht aus einem anderen Rechtsgrund erkennen.

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  • veröffentlicht am 26. Juni 2009

    LG Darmstadt, Urteil vom 08.01.2008, Az. 16 O 164/07
    §§ 12 UWG; 280 Abs. 1, 286 Abs. 1 BGB

    Das LG Darmstadt hat entschieden, dass sich der Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, der auf diese nicht antwortet, dem Abmahner gegenüber schadensersatzpflichtig machen kann. Im entschiedenen Fall hatte der Beklagte auf die Abmahnung der Klägerin weder durch Abgabe einer Unterlassungserklärung noch durch Verweigerung einer solchen reagiert. Aus diesem Grund leitete die Klägerin ein gerichtliches Verfahren ein. Es stellte sich heraus, dass der Beklagte bereits vorher gegenüber einem Dritten eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, so dass kein erneuter Unterwerfungsanspruch der Klägerin bestand. Die Kosten für das Verfahren musste der Beklagte trotzdem tragen, da das Gericht der Auffassung war, dass der Beklagte die Drittunterwerfung hätte mitteilen und so das Verfahren mit der Klägerin vermeiden können. Zu dieser Aufklärung über Umstände, die der Abmahner nicht habe wissen können, sei er nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen. Auf eine unberechtigte Abmahnung nicht zu antworten, kann also unter Umständen für den Abgemahnten teuer werden.

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.10.2008, Az. 6 U 128/08
    §§ 3, 4, 12 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat indirekt die Rechtsansicht erneuert, dass eine Unterlassungserklärung gegenüber Dritten, ohne dass diese vorher eine Abmahnung ausgesprochen haben, nicht ausreicht, um die bestehende Wiederholungsgefahr eines Wettbewerbsverstoßes auszuräumen, indem es in nachfolgender Entscheidung auf eine dahingehende ältere eigene Entscheidung hingewiesen hat. Im vorliegenden Fall reichte die Drittunterwerfungserklärung allerdings nicht aus, weil die Wettbewerbszentrale die Unterlassungserklärung nicht angenommen hatte. DR. DAMM & PARTNER hatten bereits darauf hingewiesen, dass die Wettbewerbszentrale selbst derartige Unterlassungserklärungen nicht mehr annimmt (? Bitte klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Wettbewerbszentrale). Auch das LG Bielefeld hatte im Sinne der Frankfurter Richter entschieden (? Bitte klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript verwendet: LG Bielefeld). Das LG Berlin hatte sich schließlich zum Thema „Gefälligkeitsabmahnung“ geäußert (? Klicken Sie bitte auf folgenden Link, der JavaScript verwendet: LG Berlin).
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  • veröffentlicht am 10. Oktober 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 01.04.2008, Az. 16 O 778/07
    § 174 BGB, § 12 UWG

    Das Landgericht Berlin hat in diesem Urteil über die Wirksamkeit bestimmter AGB-Klauseln, unter anderem einer Garantieklausel, einer Schriftformklausel und der Ablehnung unfreier Warenrücksendungen im Falle eines widerrufenen Vertragsverhältnisses zu entscheiden. Darüber hinaus hat das Landgericht ausführliche Feststellungen getroffen über die Frage, ob der Abmahnung eine Originalvollmacht beizuliegen hat und unter welchen Umständen eine Drittunterwerfung nach Gefälligkeitsabmahnung die Wiederholungsgefahr nicht wirksam ausräumt.
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  • veröffentlicht am 4. Juli 2008

    LG Bielefeld, Beschluss vom 18.04.2008, Az. 17 O 66/08
    §§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, 3,4 Nr. 11 8 UWG

    Das Landgericht Bielefeld hatte sich mit verschiedenen „klassischen“ Wettbewerbsverstößen (z.B. fehlerhaftes Impressum und fehlende Widerrufsbelehrung) auseinanderzusetzen. Wie das LG Frankfurt in einer wenige Tage früheren Entscheidung (? Klicken Sie bitte auf diesen Link LG Frankfurt) hat das Landgericht Bielefeld es nicht für ausreichend erachtet, dass der Abgemahnte seine Unterlassungserklärung nicht, wie gefordert, gegenüber dem Abmahnenden abgab, sondern gegenüber der Wettbewerbszentrale. Ausschlag gebend war, dass es bei eBay (wo der Verstoß erfolgt war) „zu einer ungewöhnlich großen Vielzahl von Verstößen … nicht zuletzt veranlasst durch die Schwierigkeit der gesetzlichen Materie“ komme, und „andererseits … die Verstöße von vielen als nicht allzu gravierend eingestuft [würden], nicht zuletzt im Hinblick auf den oft geringen Umfang der wirtschaftlichen Betätigung der Ebay Anbieter“. Der Wettbewerbszentrale wurde damit im Ergebnis unterstellt, auf dem Massenmarkt eBay auf dem „rechten Auge“ blind zu sein.
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