Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Köln: Liegt ein Wettbewerbsverhältnis lediglich marginal vor, kann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich seinveröffentlicht am 5. Mai 2014
LG Köln, Urteil vom 28.11.2013, Az. 31 O 130/13
§ 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Abmahnung, die bei einem lediglich marginal vorhandenen Wettbewerbsverhältnis (hier: Online-Druckerei zu Fotofachgeschäft) ausgesprochen wird, rechtsmissbräuchlich sein kann. Dies sei jedenfalls bei der vorliegenden Vorgehensweise zu bejahen, wo zunächst ein „Pilotverfahren“ geführt werde und bei dessen Erfolg in großer Anzahl Abmahnungen ausgesprochen werden. Zum Volltext der Entscheidung: