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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Februar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Pfaffenhofen, Urteil vom 10.12.2014, Az. 1 C 1030/14
    § 442 Abs. 1 BGB

    Das AG Pfaffenhofen hat entschieden, dass bei einem Autokauf, bei dem das Verkaufsobjekt zwar über eBay angeboten wurde, der Verkauf jedoch außerhalb der Internetplattform abgewickelt wurde, der Inhalt des eBay-Angebots nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Lasse sich der Käufer während der Vertragsverhandlungen das Serviceheft des Fahrzeugs nicht vorlegen und erkenne deshalb nicht den tatsächlichen Kilometerstand des Fahrzeugs, liege seinerseits grobe Fahrlässigkeit vor, so dass er Mängelrechte, insbesondere Minderung, nicht geltend machen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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