Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Dieburg: Zur wirkungslosen Änderung eines eBay-Angebots, wenn bereits Gebote abgegeben wurdenveröffentlicht am 23. April 2015
AG Dieburg, Urteil vom 15.04.2015, Az. 20 C 945/14
§ 433 Abs. 2 BGB, § 145 BGBDas AG Dieburg hat entschieden, dass die nachträgliche Änderung eines eBay-Angebots, nachdem bereits Gebote abgegeben wurden, insoweit wirkungslos ist, als dass der Vertrag mit dem Höchstbietenden zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen zu Stande kommt. Änderungen nach der Abgabe von Geboten seien gemäß der eBay-Bestimmungen nur zulässig, wenn der Anbieter „gesetzlich dazu berechtigt ist“. Vorliegend hatte der Privatkäufer 2 Tage vor Auktionsende einen Passus eingefügt, welcher den Käufer zur Abholung des Verkaufsobjekts (Auto) binnen 7 Tagen oder der Zahlung von Lagerkosten verpflichten sollte. Diese Klausel entfalte nach Ansicht des Gerichts gegenüber dem Höchstbietenden keine Wirkung. Einen Grund zum Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers sah das Gericht jedoch ebenfalls nicht, er bleibe zur Abnahme verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Auch vor Beginn der letzten 12 Stunden dürfen bebotene eBay-Auktionen nicht grundlos abgebrochen werdenveröffentlicht am 11. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 10.12.2014, Az. VIII ZR 90/14
§ 280 BGB, § 283 BGBDer BGH hat entschieden, dass eBay-Auktionen, auf denen mindestens ein Gebot abgegeben wurde, nicht grundlos abgebrochen werden dürfen. Hieran ändere auch die weitere Information zur eBay-AGB-Klausel § 9 Nr. 11 („Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.„) nichts, da diese einschränkend auszulegen sei. Zur Pressemitteilung Nr. 185/2014 vom 10.12.2014: (mehr …)