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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013, Az. 2 U 94/13
    § 433 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Abbruch einer eBay-Auktion nach 11 Minuten wegen der versehentlich unterlassenen Angabe eines Mindestpreises nicht dazu führt, dass ein Verkauf an den zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden erfolgt ist. Bei einem Abbruch wegen unterlassener Angabe eines Mindestpreises – unabhängig davon, ob dies auf eine technische Fehlfunktion oder auf eine falsche Eingabe des Verkäufers zurückzuführen sei – handele es sich um einen wirksamen Rücknahmegrund gemäß der Plattformbedingungen. Ein Verkauf des streitgegenständlichen Pkws zum Preis von 7,10 EUR sei deshalb nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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