Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Markenverletzung durch nachträgliches Hinzufügen eines Echtheitszertifikatsveröffentlicht am 22. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.11.2009, Az. 6 U 160/08
§ 14 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Markeninhaber gegen den Vertrieb von mit seiner Marke gekennzeichneter Ware vorgehen kann, wenn diese von einem Dritten nachträglich mit einem Echtheitszertifikat versehen wird. Dies gelte auch dann, wenn dem Inverkehrbringen der Ware an sich zugestimmt wurde. Selbst wenn es sich bei dem Echtheitszertifikat um ein solches des Markeninhabers handele, ist die nachträgliche Anbringung unzulässig, wenn das Zertifikat nicht seitens des Markeninhabers der konkreten Ware zugeordnet worden sei. Der Erschöpfungsgrundsatz greife in diesem Zusammenhang nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten / Keine markenrechtliche Erschöpfung bei Unbundlingveröffentlicht am 9. Oktober 2011
BGH, Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 6/10
§ 24 MarkenG
Der BGH hat entschieden, dass der Weitervertrieb von so genannten „Recovery CDs“, die ursprünglich nur in Verbindung mit einem PC durch Microsoft vertrieben wurden, durch Microsoft untersagt werden kann. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die ursprünglich auf den Computern angebrachten Echtheitszertifikate abgelöst und auf die CDs aufgebracht worden seien. Hier greife der markenrechtliche Erschöpfungsgrundsatz nicht, da zwar die PCs mit Recovery CDs mit Zustimmung von Microsoft in den Verkehr gebracht wurden, diese Zustimmung sich jedoch nicht auf die mit abgelösten Zertifikaten versehenen, „nackten“ CDs erstrecke. Zur Pressemitteilung Nr. 157/2011des BGH vom 06.10.2011:
(mehr …) - OLG Frankfurt: Wenn der Verkauf gebrauchter Computer ohne Software problematisch wirdveröffentlicht am 11. August 2009
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.06.2009, Az. 11 U 71/08
§§ 69 c, d Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Verkauf eines gebrauchten Computers, dessen Festplatte die vormals aufgespielte OEM-Software nicht mehr enthält und dem auch kein Datenträger mit dieser Software beigefügt ist, auf dessen Gehäuse aber noch das Echtheitszertifikat der Antragstellerin (Certificate of Authenticity, nachfolgend CoA) klebt, keine Urheberrechtsverletzung darstelle und auch nicht darauf abziele, eine illegale Vervielfältigung der Software zu ermöglichen. Der Erwerber könne sich auf rechtmäßige Weise eine Vervielfältigung der für die Antragstellerin geschützten Programme auf die Festplatte aufspielen, etwa dadurch, dass er sich die Vollversion der Software nachträglich beschaffe und sei es auch nur durch Erwerb der Recovery-CD. An dieser seien die Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte durch das erstmalige Inverkehrbringen mit Einwilligung der Antragsstellerin innerhalb der EU erschöpft. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Kein isolierter Verkauf von Microsoft-Echtheitszertifkaten / Erschöpfung des Verbreitungsrechts nur in Bezug auf körperliche Softwarekopienveröffentlicht am 4. Juni 2009
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 15/09
§§ 34, 69 c, 97 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Händler nicht berechtigt ist, ohne weiteres Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity) eines Softwareherstellers anzubieten, feilzuhalten und/oder sonstwie in den Verkehr zu bringen. Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz begründe ein solches Recht nicht, da er lediglich auf die Verbreitung usw. von „körperlichen Kopien“ einer Software, nicht aber die Verbreitung von Lizenzrechte dokumentierenden Urkunden Anwendung finde. (mehr …)