Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die angeblich rufschädigende Wirkung einer öffentlichen Äußerung ist im Zusammenhang zu bewerten, nicht isoliertveröffentlicht am 22. Juli 2014
BGH, Urteil vom 27.05.2014, Az. VI ZR 153/13
§ 823 BGBDer BGH hat entschieden, dass die Frage, ob eine Äußerung geeignet ist, sich abträglich auf das Bild eines Einzelnen in der Öffentlichkeit auszuwirken, davon abhängig zu beantworten ist, welcher Aussagegehalt ihr zukommt. Bei der mithin notwendigen Sinndeutung, die in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliege, sei wiederum zu beachten, dass die Äußerung stets in dem Zusammenhang zu beurteilen sei, in dem sie gefallen sei. Sie dürfe nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Keine Geldentschädigung für ehrverletzende Äußerungen im Prozess – auch nicht bei der Unterstellung von Mordveröffentlicht am 11. Februar 2013
BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az. VI ZR 79/11
§ 253 BGB, § 823 BGBDer BGH hat entschieden, dass ehrverletzende Äußerungen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegenüber Strafverfolgungsbehörden in einem Ermittlungsverfahren getätigt werden, nicht zu einem Entschädigungsanspruch des Betroffenen führen. Dies gelte auch, wenn im Zivilprozess um die Auszahlung einer Lebensversicherung dem Ehemann der Vorwurf des Mordes als Begründung der Nichtzahlung gemacht werde, soweit die Äußerung der Rechtsverfolgung oder -verteidigung gedient habe. Vorliegend hätten die Umstände die von der Versicherung getätigte Vermutung nicht als fernliegend erscheinen lassen. In einem solchen Fall fehle es für eine Entschädigungsklage am Rechtsschutzbedürfnis, da redliche Äußerungen im Prozess später nicht zu rechtlichen Nachteilen führen dürften. Zum Volltext der Entscheidung: