IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 15.09.2011, Az. I-4 U 217/10
    §
    8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Händler für Gebrauchtwagen-Additive, der  mit dem Abschluss einer H-Cars Garantie, um unvorhersehbare Reparaturkosten abzudecken wirbt, dafür eine Erlaubnis nach dem Versicherungsvertragsgesetz benötigt. Es würde sich dabei um das Angebot einer eigenständigen Garantie handeln. Soweit die Beklagte sich gegenüber den Verkäufern/Garantiegebern lediglich verpflichte, die von diesen gemeldeten Schadensfälle aufzunehmen und die technische Abwicklung der Garantie vorzunehmen, sei die beanstandete Werbung jedenfalls irreführend, da sie den Eindruck einer eigenen Garantieverpflichtung vermittle. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I