BGH: Die AGB-Klausel “Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.” bei Verkauf einer Einbauküche ist unwirksam
Montag, 11. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtBGH, Urteil vom 07.03.2013, Az. VII ZR 162/12
§ 307 BGB
Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von diesem einzubauenden Küche “Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.” unwirksam ist, da die Klausel die Kunden der Beklagten verpflichte, vor dem Einbau der Küche die volle Vergütung zu bezahlen. Sie verlören auf diese Weise jedes Druckmittel, falls der Einbau mangelhaft sei. Zum Wortlaut der Pressemitteilung Nr. 37/2013: (more…)



