Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Nachfrage des Herstellers beim Händler, warum die Preisempfehlung deutlich unterschritten werde, kann bereits unzulässige Einflussnahme seinveröffentlicht am 17. April 2013
BGH, Beschluss vom 06.11.2012, Az. KZR 13/12
§ 21 Abs. 2 GWB
Der BGH hat entschieden, dass die telefonische Nachfrage des Herstellers bei einem Händler, warum Preisempfehlungen drastisch unterschritten würden, kartellrechtlich unzulässig sein kann. Es handele sich um eine unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung des Händlers, insbesondere, wenn auf Nachfrage des Händlers zu einer weiteren Belieferung keine eindeutige Antwort gegeben werde. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Köln: Unübersichtliches Erstattungsformular einer Fluggesellschaft ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 10. Februar 2011
LG Köln, Urteil vom 28.10.2010, Az. 31 O 76/10
§§ 3, 4 Nr. 1, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG; 4 UKlaGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Erstattungsformular einer Fluggesellschaft für Steuern und Gebühren bei Stornierung einer Flugreise, welches 9 DIN-A4-Seiten umfasst und kompliziert und unübersichtlich gestaltet ist, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Durch die Gestaltung des Formulars werde die Freiheit des Verbrauchers, sich für die Geltendmachung eines etwaigen Rückerstattungsanspruchs nach einer Flugstornierung zu entscheiden, in unangemessener, unsachlicher Weise beeinträchtigt. Die Beklagte versuche, ihre Vertragspartner von der Durchsetzung ihrer vertraglichen Rechte abzuhalten, indem sie belastende, unverhältnismäßige Hindernisse nichtvertraglicher Art aufstelle. Insbesondere gehe es regelmäßig um die Erstattung relativ geringer Beträge, so dass die Schwelle für den Verbraucher, sich von der Geltendmachung seiner Ansprüche abhalten zu lassen, niedrig sei. Dies sowie ein erhöhter Bearbeitungsaufwand durch Ausdrucken (4-facher Farbausdruck) und Ausfüllen des umfangreichen Formulars und erhöhte Portokosten sei dazu geeignet. Zum Volltext der Entscheidung: