Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Ingolstadt: Die Werbung mit Gutscheinen muss Einschränkungen bei der Einlösung dieser Gutscheine deutlich benennenveröffentlicht am 21. März 2014
LG Ingolstadt, Versäumnisurteil vom 11.02.2014, Az. 1 HK O 1671/13
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Ingolstadt hat entschieden, dass die Werbung für eine Gutscheinaktion wettbewerbswidrig ist, wenn an die Einlösung der Gutscheine Bedingungen geknüpft sind (z.B. „Nicht kombinierbar mit anderen Aktionen bzw. Coupon-Card. Nicht einlösbar für I-Tunes-/App-Store-/GamingCards“), welche dem Kunden erst nach Erhalt der Gutscheine mitgeteilt werden. Dies sei irreführend, da die Bedingungen für die Inanspruchnahme bereits bei der Bewerbung dieser Verkaufsförderungsmaßnahme klar und eindeutig angegeben werden müssten. Das werbende Unternehmen wurde im Wege des Versäumnisurteils zur Unterlassung verpflichtet.
- LG Gießen: Straflose Einlösung eines versehentlich erhaltenen Online-Geschenkgutscheins?veröffentlicht am 6. Juni 2013
LG Gießen, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 Qs 88/13
§ 263a StGBDas LG Gießen hat entschieden, dass die Einlösung eines Online-Gutscheins, der den Adressaten nur versehentlich erreicht hat, mit keinem Straftatbestand zu erfassen ist. Weder liege eine Variante des Betruges, eine Unterschlagung oder ein strafbarer Umgang mit Daten vor. Zum Volltext der Entscheidung: