Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Aus einem aufgehobenen Unterlassungstitel darf nicht vollstreckt werden / Kein Ordnungsgeldveröffentlicht am 20. Mai 2012
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.04.2012, Az. 6 W 43/12
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung nicht verhängt werden darf, wenn die einstweilige Verfügung aufgehoben wird. Dies gelte auch dann, wenn gegen die Aufhebung der einstweiligen Verfügung erfolgreich Berufung eingelegt werde, da in diesem Fall nicht die ursprüngliche einstweilige Verfügung rückwirkend bestätigt, sondern eine neue, allerdings inhaltsgleiche erlassen werde. Wie das OLG Frankfurt a.M. entschied das OLG Hamburg, WRP 1997, 53; anders entschied (zum Ordnungsgeld) indessen das OLG München, NJWE-WettbR 2000, 147. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Suboptimal gelaufen – Filesharing-Klage vor dem Oberlandesgericht verloren und vom Bundesverfassungsgericht wegen „sinnentleerter Inanspruchnahme“ kostenpflichtig verwarntveröffentlicht am 1. September 2010
BVerfG, Beschluss vom 23.08.2010, Az. 1 BvR 1443/10
§ 34 Abs. 2 BVerfGGEin Filmverleih- und Videovertriebsunternehmen, welches sich mit der Abmahnung seiner unrechtmäßig im Internet angebotenen Werke beschäftigt, war vor dem Landgericht mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gescheitert, der darauf gestützt war, dass die Antragsgegnerin in einer Tauschbörse einen US-amerikanischen Film zum illegalen Download angeboten haben sollte, dessen ausschließliche Rechte die Beschwerdeführerin halten wollte. Das Land- und Oberlandesgericht fehlten Dokumente zur Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung (Aktivlegitimation). Was das Land- und Oberlandesgericht nicht richten wollte, das sollte nun das Bundesverfassungsgericht nachholen. Doch auch hier kam man nicht mit den notwendigen Papieren über. Man übermittelte offensichtlich Auszüge aus den Entscheidungen, nicht den vollen Urteilstext. Verärgert war das höchste Gericht der Republik auch noch: (mehr …)
- AG Böblingen: Rufnummernportierung kann nicht mit der einstweiligen Verfügung erzwungen werdenveröffentlicht am 28. Februar 2010
AG Böblingen, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 3 C 1895/09
§ 46 TKG; § 935 ZPODas AG Böblingen hat entschieden, dass die Portierung einer Rufnummer von einer Telefongesellschaft zur anderen nicht mit einer einstweiligen Verfügung erzwungen werden kann, da hierin die unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache liege. Die Rückportierung der Rufnummer auf die Antragsgegnerin sei nach Erteilung der Zustimmung zur Portierung gegenüber dem aufnehmenden Netzbetreiber nicht mehr möglich. Eine Vorwegnahme der Hauptsache komme aber nur ausnahmsweise im Falle einer Existenzgefährdung in Betracht. Eine solche sei seitens der Antragstellerin weder behauptet noch glaubhaft gemacht worden. (mehr …)