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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Februar 2016

    OLG Köln, Urteil vom 21.08.2015, Az. 6 U 41/15
    § 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine (einzige) Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn diese lediglich dazu dienen soll, den Gegner unter Druck zu setzen, um eine Einigung im vorhergehenden Verfahren zu erzielen und die abgemahnten Wettbewerbsverstöße ansonsten nicht weiter verfolgt werden sollen. Vorliegend hatte die Antragstellerin in einem Schreiben ausdrücklich ausgeführt, die geplanten „Wellen“ von Angriffen würden für die Antragsgegnerin von „Aufwand und Nutzen“ her „völlig außer Verhältnis stehen, so dass ein Einlenken nicht unwahrscheinlich“ sei. Hier komme die Motivation zum Ausdruck, durch eine Vielzahl wettbewerblicher Verfahren personelle und finanzielle Ressourcen der Antragsgegnerin zu belasten, um wirtschaftlichen Druck auszuüben. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.10.2015, Az. 6 U 96/15
    § 14 MarkenG, § 18 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das Kennzeichen „Multi Star“ für Küchenmaschinen markenmäßig benutzt werden kann, auch wenn beschreibende Anklänge bestehen. Gegen eine identische Verletzungsmarke könne ein Verfügungsantrag gleichwohl mangels Dringlichkeit unbegründet sein, wenn gleichzeitig ein Löschungsantrag gegen die Verletzungsmarke anhängig und mit der Nichtigerklärung der Marke unmittelbar zu rechnen sei. Vorliegend sei diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 17. November 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.09.2015, Az. 6 W 90/15
    § 91a ZPO

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der eine einstweilige Verfügung Beantragende die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, wenn er eine vorgerichtlich abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung abgelehnt hat, obwohl diese tatsächlich die Wiederholungsgefahr für den etwaigen Wettbewerbsverstoß beseitigt hat und der Abgemahnte sodann in der mündlichen Verhandlung zur einstweiligen Verfügung seine Unterlassungserklärung erneuert und das Unterlassungsbegehren damit insgesamt Erledigung findet. In diesem Fall entspreche es im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO nicht der Billigkeit, den Beklagten mit den Verfahrenskosten oder einem Teil hiervon zu belasten, und zwar unabhängig davon, ob die Klage ursprünglich zulässig und begründet gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. November 2015

    OLG Celle, Beschluss vom 17.09.2015, Az. 13 U 72/15
    § 940 ZPO; § 12 Abs 2 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die Beantragung einer Fristverlängerung zur Berufungsbegründung und die nahezu volle Ausnutzung der verlängerten Frist trotz geringen Begründungsaufwands in einem einstweiligen Verfügungsverfahren dazu führen kann, dass die Dringlichkeit für den Verfügungsanspruch nicht mehr gegeben ist. Der Verfügungskläger habe dadurch gezeigt, dass es ihm selbst mit der Verfolgung des Anspruchs nicht eilig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.09.2015, Az. 6 W 90/15
    § 91a ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Beendigung eines Eilverfahrens wegen eines Wettbewerbsverstoßes durch Abgabe einer Unterlassungserklärung des Beklagten die Kosten grundsätzlich diesem aufzuerlegen wären. Im vorliegenden Fall entspräche dieses Vorgehen nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht der Billigkeit, da der Beklagte bereits vor Eröffnung des Eilverfahrens eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, welche der Kläger jedoch nicht anerkannte. Diese sei jedoch ausreichend gewesen und habe bereits zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr genügt. Deshalb erscheine die Belastung des Beklagten mit den Verfahrenskosten hier unbillig. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2015

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2015, Az. 6 U 52/15
    Art. 64 EPÜ; § 139 Abs. 1 PatG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine einstweilige Unterlassungsverfügung in Patentverletzungsstreitigkeiten dann möglich ist, wenn die Frage des Vorliegens einer Verletzung ohne Schwierigkeiten im Eilverfahren zu beurteilen ist und sich bezüglich des Rechtsbestands des Klagepatents keine Zweifel aufdrängen. Letzeres sei grundsätzlich dann der Fall, wenn das Klagepatent ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden habe. Zur Einhaltung des Dringlichkeitserfordernisses müsse der Verfügungskläger die zur Ermittlung des Sachverhalts und zur Verfolgung seiner Rechte erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege geleitet und zu Ende geführt haben. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2015

    OLG Hamburg, Beschluss vom 25.08.2015, Az. 3 W 74/15
    § 5 UWG; § 91 a ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Kosten einer einstweiligen Verfügung auch im Falle des Obsiegens von der Antragstellerin zu tragen sind, wenn diese vor Antragstellung nicht abgemahnt hat. Vorliegend sei die Antragstellerin davon ausgegangen, dass die Antragsgegnerin mit ihrer Werbung bewusst gegen ein vorheriges Anerkenntnisurteil verstoße und eine Abmahnung nicht erfolgversprechend und daher entbehrlich sei. Der Verstoß der Antragsgegnerin erfolgte jedoch fahrlässig auf Grund eines Lieferantenfehlers. Die Bereitschaft zu einer Unterlassungserklärung sei vorhanden gewesen, was der Antragstellerin bei sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts auch hätte auffallen können. Daher habe sie die Kosten für den Antrag auf einstweilige Verfügung zu tragen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 24. September 2015

    OLG Hamm, Urteil vom 11.08.2015, Az. 4 U 69/15
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Verbot der Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (Lockangebote) auch für Angebote im Internet gilt. Kläre der Händler nicht deutlich darüber auf, dass er die Produktverfügbarkeit nicht gewährleisten könne, liege eine unlautere Handlung vor. Zwar müsse der Kunde bei Internetangeboten nicht wie bei Angeboten im Ladengeschäft eine Hemmschwelle in Form einer Anreise und des Betretens überwinden, doch sei die Unlauterkeit auch hier gegeben. Gerade im Internet habe der Verkehr besonders hohe Erwartungen an die inhaltliche Richtigkeit von Angeboten, da eine sofortige Aktualisierung möglich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. September 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Ravensburg, Urteil vom 25.08.2015, Az. 8 O 34/15
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 4 Abs. 3 lit. (a) der Verordnung Nr. 1924/2006 (EG)

    Das LG Ravensburg hat entschieden, dass ein Bier nicht mit dem Adjektiv „bekömmlich“ beworben werden darf. Dabei handele es sich um eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe, weil dadurch eine besondere Verträglichkeit suggeriert werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. August 2015

    OLG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2014, Az. 3 W 64/14
    § 824 BGB, § 1004 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr 1 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Online-Berichterstattung einer Anwaltskanzlei über Abmahnungen einer anderen Kanzlei wettbewerbswidrig ist, wenn in dem Bericht ein falscher Rechtsinhaber benannt wird. Es handele sich dabei um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, das Unternehmen der Antragstellerin zu schädigen. Daher bestehe ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Berichterstattung. Zum Volltext der Entscheidung:

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