Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Saarbrücken: Abmahnung muss dem Abgemahnten eine sachliche Prüfung ermöglichenveröffentlicht am 10. August 2015
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.03.2015, Az. 1 W 7/15
§ 12 UWG; § 93 ZPODas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung den Anforderungen genügt, wenn sie dem Abgemahnten eine sachliche Prüfung des vorgeworfenen Verstoßes ermöglicht. Dazu sei es nicht erforderlich, dass jede Einzelheit mitgeteilt werde, soweit der Abgemahnte aus den erhaltenen Informationen und etwas Aufklärungswillen den Verstoß nachvollziehen könne. Gebe der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung auf eine solche Abmahnung ab, gebe er Veranlassung zum Erlass einer einstweiligen Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Die Werbung mit einem nicht vorhandenen Standort ist unzulässigveröffentlicht am 6. August 2015
OLG Celle, Urteil vom 07.07.2015, Az. 13 W 35/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass es irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Betrieb mit einem weiteren Standort wirbt, der tatsächlich nicht betrieben wird. Diese Täuschung sei auch geschäftlich relevant, da der Verkehr bei Treffen einer Entscheidung auch Wert auf Ortsnähe (z.B. bei Handwerksbetrieben wegen Anfahrtskosten) und Betriebsgröße lege. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Die in Düsseldorf regelmäßig praktizierte Dringlichkeitsfrist von 2 Monaten für einstweilige Verfügungen kann in Einzelfällen auch deutlich kürzer seinveröffentlicht am 27. Juli 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2015, Az. I-2 U 8/15
§ 12 Abs. 2 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass nicht in jedem Fall einer einstweiligen Verfügung von einer Dringlichkeitsfrist von 2 Monaten ausgegangen werden kann. Vorliegend war eine befristete Werbeaktion trotz Kenntsnisnahme während des Aktionszeitraums seitens des Verletzten erst mehr als 6 Wochen nach Aktionsende abgemahnt worden. Damit habe er erkennen lassen, dass die Angelegenheit für ihn nicht eilbedürftig sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Zur Kerngleichheit einer abgewandelten Werbung mit einer früheren Verletzungveröffentlicht am 29. Juni 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2015, Az. 3 W 32/15
§ 91a ZPO; § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 2 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Kerngleichheit einer unlauteren Werbung mit einer früheren Werbung nur dann vorliegt, wenn die neuere Werbung auf Grundlage eines zur älteren Werbung unterstellten Verbotstitels bestraft werden könnte. Sei dies nicht der Fall, liege eine neue Verletzungshandlung vor, auch wenn diese die gleiche Irreführung bzw. Fehlvorstellung des Verbrauchers bewirke wie die ältere Werbung. Für einen Verbotsantrag per einstweiliger Verfügung gegen die neue Werbung könne die Kenntnis der älteren Werbung nicht dringlichkeitsschädlich sein, wenn gerade keine Kerngleichheit vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Auch für den rein beschreibenden Titel eines Computerspiels besteht Werktitelschutzveröffentlicht am 12. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 28.11.2014, Az. 6 U 54/14
§ 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass auch ein schwach kennzeichnungskräftiger und rein beschreibender Titel eines Computerspiels (hier: „Farming Simulator 2013“) dem Werktitelschutz unterliegt. Die Klägerin konnte daher der Beklagten den Vertrieb eines Spiels unter dem Titel „Farm Simulator 2013“ untersagen. Es komme nicht darauf an, dass der Titel wegen mangelnder Unterscheidungskraft als Wortmarke wohl nicht schutzfähig sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Ein Urteil im Berufungsverfahren, das die erstinstanzliche einstweilige Verfügung erheblich abändert, muss erneut zugestellt werdenveröffentlicht am 11. Mai 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2015, Az. 7 W 49/15
§ 922 Abs. 2 ZPO, § 936 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Urteil, welches eine im Beschlusswege erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, im Parteibetrieb zugestellt werden muss, um die Vollziehungsfrist zu wahren, wenn es gegenüber der einstweiligen Verfügung eine wesentliche Änderung aufweist (hier: Änderung des Tenors). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bielefeld: Die Werbung mit einer nicht zugelassenen Indikation eines Arzneimittels ist unzulässigveröffentlicht am 11. Mai 2015
LG Bielefeld, Urteil vom 28.01.2015, Az. 16 O 2/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 HWG, § 3a HWGDas LG Bielefeld hat entschieden, dass die Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel für Anwendungsgebiete, für welche eine Zulassung nicht gegeben ist, irreführend und daher unzulässig ist. Darunter falle auch die Darstellung, wenn der Anwendungsbereich eines Arzneimittels mit einem Oberbegriff bezeichnet werde, zu dem neben dem Anwendungsgebiet, für welches das Mittel zugelassen sei, auch ein Anwendungsgebiet gehöre, für das es an einer Zulassung fehle. Sei eine Indikation nicht von einer Zulassung erfasst, müsse eindeutig darauf hingewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Mehrfachabmahnungen ohne sachlichen Grund sind rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 8. Mai 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2015, Az. 12 O 461/14
§ 8 Abs. 4 UWG; § 242 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle mehrerer, kurz hintereinander ausgesprochener Abmahnungen (hier: 7) ein Rechtsmissbrauch vorliegen kann, wenn: 1) Im Zeitpunkt der ersten Abmahnung bereits alle Verletzungstatbestände bekannt waren, 2) Die Rechtsverletzungen vergleichbar waren und keine wegen besonderer Umstände auszuklammern waren und 3) Für jede Abmahnung gesondert Gebühren geltend gemacht wurden. Unter diesen Umständen sei das Vorgehen der Abmahnerin als rechtsmissbräuchlich zu bewerten und eine einstweilige Verfügung wegen drei der vorher abgemahnten Verstöße aufzuheben. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Eine einstweilige Verfügung bezüglich der Unterlassung der Verbreitung eines Farbfotos kann auch in schwarz-weiß wirksam zugestellt werdenveröffentlicht am 28. April 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.02.2015, Az. 11 U 56/14
§ 72 UrhG, § 97 UrhG; § 929 Abs. 2 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, welche das Verbot der Verbreitung eines Farbfotos zum Inhalt hat, auch dann wirksam zugestellt werden kann, wenn die Ausfertigung lediglich eine Schwarz-Weiß-Kopie des Bildes enthält. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn trotz dieser Abweichung der Inhalt und die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar sei. Vorliegend sei dies der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Wiesbaden: Miteigentümer einer Wohnung kann Unterlassung einer Werbeanzeige für Vermietung verlangenveröffentlicht am 27. April 2015
LG Wiesbaden, Urteil vom 19.03.2015, Az. 1 O 39/15
§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass der Miteigentümer einer Eigentumswohnung die Unterlassung der Schaltung von Vermietungsanzeigen verlangen kann, wenn er mit einer Vermietung der Wohnung nicht einverstanden ist. Dies gelte auch, wenn das Miteigentümerverhältnis seitens des Antragsgegners bestritten werde. Zum Volltext der Entscheidung: