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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Januar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.11.2013, Az. 6 U 177/13
    § 23 Nr. 2 MarkenG; § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat ein Urteil des LG Frankfurt (hier) bestätigt, dass es weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Markenrecht verstößt, wenn ein Unternehmer für ein Gewinnspiel Konzertkarten auslobt und im Rahmen dessen die Marken nennt, unter denen das Konzert geschützt ist. Die Benutzung der fremden Marke sei gerechtfertigt, wenn diese zurückhaltend dargestellt werde. Eine Irreführung über ein nicht gegebenes Sponsoring liege nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 6. Januar 2014

    LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.07.2013, Az. 3-10 O 42/13
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass weder eine unlautere Irreführung noch eine Markenverletzung vorliegt, wenn ein Unternehmen Tickets für Veranstaltungen im Rahmen eines Gewinnspiels verlost und dabei die (markenrechtlich geschützten) Namen der Veranstaltungen nennt. Die reine Bezugnahme auf die Existenz der Veranstaltungen sei zulässig und die Beklagte gebe sich dadurch nicht als Sponsor oder Veranstalter der in Bezug genommenen Ereignisse aus. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart Urteil vom 04.05.2012, Az. 31 O 26/12
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 4 UWG, § 4 Nr. 9b UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 3 Abs. 1 UWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die Auslobung von Eintrittskarten für eine große Sportveranstaltung anlässlich eines Gewinnspiels keine wettbewerbswidrige Handlung darstellt, auch wenn dies ohne Zustimmung des Veranstalters geschieht. Damit entscheidet die hier befasste Kammer des Gerichts genau entgegen einer anderen Kammer, die einige Monate zuvor noch das Gegenteil feststellte (hier). Es liege weder eine Täuschung über die Gültigkeit der Eintrittskarten noch über eine angebliche Sponsorenstellung vor. Auch eine unlautere Rufausbeutung sei nicht feststellbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 19.1.2012, Az. 35 O 95/11 KfH
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Sportartikelhersteller nicht ohne Weiteres mit „VIP-Tickets für das Champions-League Finale 2012“ werben darf, soweit er nicht nachweisen kann, dass er diese bereits erworben hat oder zu einem Bezug von (hier erforderlichen) nicht-personalisierten Eintrittskarten berechtigt ist.  Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. März 2012

    LG Hamburg, Urteil vom 09.03.2011, Az. 315 O 489/10
    § 3 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der gewerbliche Weiterverkauf von personalisierten Online-Konzerttickets über ein Online-Portal verboten ist. Die Antragstellerin vertrieb Eintrittskarten für Konzerte der Musikgruppe „Take That“ in personalisierter Form online, das heißt, der Name des Käufers war auf der Eintrittskarte vermerkt und nur die auf dem Ticket genannte Person sollte auch eintrittsberechtigt sein. Per AGB wurde ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets untersagt. Die Antragsgegnerin betrieb ein Online-Portal, auf welchem Nutzer ihre Eintrittskarten für Veranstaltungen verkaufen konnten, sie vertrieb also selbst keine Eintrittskarten. Hinsichtlich der „Take That“-Karten teilte die Antragsgegnerin allerdings auf Nachfrage von Erwerbern mit, dass die Personalisierung nach ihrer Erfahrung nicht zu Problemen führe, da die Namen bei derartigen Events nicht überprüft würden und die Gültigkeit der Tickets zu 100% garantiert werde. Das Gericht war der Auffassung, dass der Antragsgegnerin die Unzulässigkeit des Weiterverkaufs kannte und deshalb solche Angebote hätte sperren und die Einhaltung der Sperrung hätte kontrollieren müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. April 2011

    LG Dortmund, Urteil vom 11.02.2010, Az. 13 O 46/08 Kart.
    §§ 3; 4 Nr. 10 UWG

    Das LG Dortmund hat es dem Betreiber einer Internetplattform verboten „gewerblich Handelnden Dritten die Möglichkeit zu geben, Eintrittskarten zu Spielen der Lizenzspielermannschaften [des Fußballvereins … der 1. Bundesliga] anzubieten und/oder an dem Verkauf in sonstiger Weise mitzuwirken, sofern die auf der Internetseite der Beklagten ihre Angebote einstellenden Dritten die Karten von der Klägerin oder von durch die Klägerin autorisierten Dritten unter Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht erworben haben.“ Ein entsprechendes Verbot des Bundesligavereins in seinen AGB hielt das Landgericht sowohl vertragsrechtlich als auch kartellrechtlich für zulässig (vgl. auch BGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/06, hier). (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. September 2008

    Der Bundesgerichtshof hat – mitgeteilt per Pressemitteilung (Mitteilung der Pressestelle Nr. 170/2008 vom 12.09.2008) – entschieden, dass dem Hamburger Sportverein (HSV) ein Recht auf Unterlassung zusteht, soweit von ihm nicht autorisierte Händler unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Onlinehändler weist sich als Verbraucher aus) Eintrittskarten zu Fußballspielen des HSV  zum Zwecke des Weiterverkaufs erwerben (BGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/06). Hierbei handele es sich um unlauteren Schleichbezug. Entgegen verschiedenen Mitteilungen im Internet hat der BGH dagegen nicht entschieden, dass der HSV es Händlern verbieten könne, die von Privatpersonen erworbenen Karten weiterzuverkaufen. Dieser Handel sei frei. Es sei auch noch kein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch dadurch gegeben, dass der unautorisierte Händler in einer an die Allgemeinheit gerichteten Anzeige seine Bereitschaft ausdrücke, Eintrittskarten von Privatpersonen zu erwerben. Das Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs sei grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig.
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