Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Gefälschtes Gemälde muss nicht vernichtet werden, wenn es mit Einwilligung des Original-Künstlers vertrieben wurdeveröffentlicht am 10. November 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2014, Az. I-20 U 167/12
§ 23 S. 1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Witwe eines Künstlers keinen Anspruch auf Vernichtung eines Gemäldes hat, welches eine Kopie bzw. Fälschung eines der Originalbilder ihres verstorbenen Mannes ist, sofern diese Kopie mit Einwilligung des Künstlers vertrieben wurde. Vorliegend hatte die Beweisaufnahme eine solche Einwilligung ergeben. Daher stelle sich die Kopie als erlaubte Umgestaltung eines Werkes des Original-Künstlers dar, welches von einem Käufer rechtmäßig erworben wurde. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Berlin: Im Rahmen einer telefonisch geführten Zufriedenheitsanfrage darf keine Werbeeinwilligung abgefragt werden / Opt-in im Datenschutzrechtveröffentlicht am 17. Oktober 2014
VG Berlin, Urteil vom 07.05.2014, Az. VG 1 K 253.12
§ 28 BDSG, § 38 BDSGDas VG Berlin hat entschieden (wir berichteten hier), dass die telefonische Einholung der Einwilligung eines Verbrauchers in zukünftige Werbung anlässlich einer Zufriedenheitsabfrage eines Verlages rechtswidrig ist und untersagte diese Praxis. Konkret ging es um die Anfrage eines Callcenter-Mitarbeiters: „Darf ich oder ein netter Kollege von … Sie noch einmal telefonisch oder auch per E-Mail oder SMS ansprechen, sobald wir wieder ein besonders schönes Medienangebot für Sie haben?“ Es handele sich dabei um eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten. Ähnlich entschieden hat dies bereits zweifach das OLG Köln unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten (hier und hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Leipzig: Unverlangte E-Mail-Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen an Rechtsanwälte sind belästigende Werbungveröffentlicht am 19. September 2014
AG Leipzig, Urteil vom 18.07.2014, Az. 107 C 2154/14
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas AG Leipzig hat entschieden, dass unverlangt zugesandte E-Mails an Rechtsanwälte, die zu Fortbildungsveranstaltungen einladen, belästigende Werbung sind. Die E-Mails seien ein Angebot zur Erbringung einer Dienstleistung und daher als Werbung zu qualifizieren, deren Zusendung als E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers unzulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Identifizierender Unfallbericht auf YouTube kann Persönlichkeitsrechte verletzenveröffentlicht am 18. September 2014
LG Essen, Urteil vom 10.07.2014, Az. 4 O 157/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 S. 1 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Essen hat entschieden, dass ein Unfallvideo auf YouTube, welches die Identifikation eines Unfallopfers zulässt, die Persönlichkeitsrechte dieses Opfers verletzt. Die Veröffentlichung wurde daher untersagt. Der bewusstlose Verletzte sowie sein Fahrzeug wurden deutlich dargestellt, so dass einem Bekannten des Opfers eine Identifikation problemlos möglich gewesen wäre. In diesem Fall überwiege der Ehrschutz des Verletzten, der in die Berichterstattung nicht einwilligen konnte. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Berlin: Die telefonische Anfrage nach einer Werbeeinwilligung anlässlich einer Zufriedenheitsbefragung ist datenschutzrechtlich unzulässigveröffentlicht am 3. Juli 2014
VG Berlin, Urteil vom 07.05.2014, Az. 1 K 253.12
BDSG, BlnDSGDas VG Berlin hat entschieden, dass die telefonische Einholung der Einwilligung eines Verbrauchers in zukünftige Werbung anlässlich einer Zufriedenheitsabfrage eines Verlages rechtswidrig ist und untersagte diese Praxis. Es handele sich dabei um eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten. Ähnlich entschieden hat dies bereits zweifach das OLG Köln unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten (hier und hier). Zur juris-Pressemitteilung:
(mehr …) - OLG Karlsruhe: Ungewollte Veröffentlichung eines Fotos in der Zeitung – Unterlassung ja, Entschädigung neinveröffentlicht am 22. Mai 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 U 55/13
§ 22 KUG; § 823 Abs. 1 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Bildes einer Frau im Bikini, die zufällig auf die Ablichtung eines Prominenten am Strand gelangt war, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, wenn zuvor keine Einwilligung eingeholt wurde. Die Veröffentlichung sei daher zu unterlassen. Eine Geldentschädigung sei der Betroffenen jedoch nicht zuzusprechen, da die Verletzung nicht schwer genug wiege. Dabei gab das Gericht zu, dass eine identifizierbare Ablichtung im Bikini eine intensive Zurschaustellung sei und darüber hinaus durch die Formulierung des Artikels die Leser zu Spekulationen verführt würden, ob es sich bei der Abgebildeten um eine erwähnte „pikante Frauenbegleitung“ handele. Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 20.05.2014:
- OLG Koblenz: Zu den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen einer Einwilligung für Werbekontakteveröffentlicht am 24. April 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 26.03.2014, Az. 9 U 1116/13
§ 4a BDSG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Koblenz hat sich zu den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Einholung einer Verbrauchereinwilligung zu Werbezwecken geäußert. Die Klausel (mehr …)
- BGH: Saarländischer Rundfunk hat Anspruch auf Löschung der Domain „sr.de“veröffentlicht am 16. April 2014
BGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. I ZR 153/12
§ 12 BGBDer BGH hat entschieden, dass der Saarländische Rundfunk einen namensrechtlich begründeten Anspruch gegen den Inhaber des Domainnamens „sr.de“ hat, dass dieser seine Einwilligung in die Löschung der Domain erteilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Veröffentlichung von Säuglingsfotos zur Berichterstattung über „Samenraub“ verletzt das Persönlichkeitsrecht der Kinderveröffentlicht am 10. März 2014
LG Köln, Urteil vom 11.12.2013, Az. 28 O 341/13
§ 823 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn Fotos von Säuglingen für einen Bericht „Samen-Raub – warum werden Frauen nicht belangt, wenn sie Männern ein Kind unterjubeln?“ veröffentlicht werden. Die Berichterstattung sei geeignet, die ungestörte Entwicklung des Verhältnisses der Kinder zu ihrer Mutter zu beeinträchtigen, der von der Beklagten – zu Unrecht – „Samenraub“ vorgeworfen wurde. Zwar seien die Bilder „weichgezeichnet“ und daher verfremdet worden, aber für Personen im Bekanntenkreis noch erkennbar. Dadurch werde das Recht am eigenen Bild der Kinder in so schwerwiegender Weise verletzt, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung entstehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hagen: Unterlassungserklärung wegen E-Mail-Werbung darf nicht auf bestimmte E-Mail-Adressen beschränkt werdenveröffentlicht am 13. Februar 2014
LG Hagen, Urteil vom 25.10.2013, Az. 2 O 278/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas LG Hagen hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung wegen unverlangter E-Mail-Werbung nicht auf bestimmte E-Mail-Adressen des Empfängers beschränkt werden darf, da dies die Wiederholungsgefahr nicht entfallen lasse. Eine Begrenzung sei nicht interessengerecht, da derjenige, der E-Mail-Werbung betreibe, die das Risiko berge, geschützte Rechtsgüter Dritter zu beeinträchtigen, auch die damit verbundenen Risiken der Inanspruchnahme auf Unterlassung und evtl. Schadensersatz tragen müsse, da er andererseits auch die wirtschaftlichen Vorteile dieser Werbeart genieße. Die Rechtsgüter des Empfängers müssten hingegen möglichst umfassend geschützt werden. Das Angebot, auf Ansage des Empfängers weitere Adressen in der Unterlassungserklärung nachzutragen, verlange vom Verletzten unzumutbare Mitwirkungshandlungen. Zum Volltext der Entscheidung: