Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Zur Pflicht zur Angabe von „wesentlichen Warenmerkmalen“ im Onlinehandel / Sonnenschirmeveröffentlicht am 1. September 2014
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 312g Abs. 2 BGB; Art. 248 § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass in dem Angebot eines Onlineshops die wesentlichen Merkmale der dort vertriebenen Waren angegeben werden müssen. Dies habe unmittelbar vor Aufgabe der Bestellung in der Bestellungsübersicht (noch einmal) zu erfolgen. Welche Merkmale als „wesentlich“ einzustufen seien, hänge vom Einzelfall ab. Vorliegend seien bei Sonnenschirmen zum Beispiel das Material des Gestells, der Stoff und das Gewicht als wesentlich zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Dringlichkeitsfrist in Wettbewerbssachen beträgt ca. 6 Wochenveröffentlicht am 8. Januar 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.09.2012, Az. 6 W 94/12
§ 12 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Antrag auf einstweilige Verfügung in einer Wettbewerbssache, der etwa sechs Wochen nach Kenntnis des Rechtsverstoßes gestellt wird, noch dringlich ist. Dies sei nach Auffassung des Senats allerdings für jeden Einzelfall separat zu beurteilen, da die Vermutung des § 12 UWG keine starren Fristen beinhalte. Sechs Wochen seien aber als grober Zeitrahmen zur Orientierung zu sehen. Zum Volltext der Entscheidung: