Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Wuppertal: Werbung mit nicht mehr gültigem UVP bei Auslaufmodellen ist unlauterveröffentlicht am 25. September 2014
LG Wuppertal, Urteil vom 24.02.2014, Az. 12 O 43/10
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 3 UWGDas LG Wuppertal hat entschieden, dass eine Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung des Herstellers unlauter ist, wenn diese Empfehlung bei Auslaufmodellen nicht mehr ausgesprochen wird. Jedenfalls müsse deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein Auslaufmodell handele bzw. die Preisempfehlung veraltet sei. Zum Volltext der Entscheidung: