Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Die Typenbezeichnung von Elektrogeräten für den Haushalt muss in der Werbung angegeben werdenveröffentlicht am 22. April 2014
BGH, Urteil vom 19.02.2014, Az. I ZR 17/13
§ 5a Abs. 2 UWG, § 3 Nr. 1 UWG; Art. 7 Abs. 1, 4 Buchst. a Richtlinie 2005/29/EGDer BGH hat entschieden, dass in der Werbung für Elektrohaushaltsgeräte die Angabe der Typenbezeichnung des jeweiligen Gerätes eine wesentliche Information darstellt, die nicht unterlassen werden darf. Der Verbraucher sei beim Vergleich von Angeboten auf eine eigene Prüfung angewiesen, die ihm nur ermöglicht werde, wenn er die genaue Typenbezeichnung des angebotenen Gerätes kenne. Zum Volltext der Entscheidung: