Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Koblenz: Der individuellen Möglichkeit zur Kontaktaufnahme gemäß dem Telemediengesetz wird nicht durch automatische E-Mail-Antworten genügtveröffentlicht am 5. August 2015
OLG Koblenz, Urteil vom 01.07.2015, Az. 9 U 1339/14
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass die Anforderungen an die Möglichkeit der individuellen Kontaktaufnahme gemäß § 5 TMG grundsätzlich nicht erfüllt werden, wenn eine E-Mail-Adresse angegeben wird, bei deren Nutzung Kunden lediglich automatische Standard-Antworten erhalten. Vorliegend habe der Kläger jedoch nicht darlegen können, dass dies in jedem Fall geschieht. Das LG Koblenz hatte die Beweislage noch anders gewürdigt (hier). Zum Volltext der Entscheidung: