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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012, Az. 4 U 163/12
    § 5 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Werbung für Silikonpads durch einen Vertreiber esoterischer Gesundheitsprodukte irreführend ist, soweit sie darauf hinweist, dass die Pads, am Körper getragen, zur Abwehr von Elektrosmog und der Verbesserung von Speisen und Getränken dienen. Diese Werbeaussagen genügten nicht den strengen Anforderungen an gesundheitsbezogene Werbung. Die behaupteten Wirkungen müssten wissenschaftlich abgesichert oder jedenfalls im Verfügungsverfahren glaubhaft gemacht werden. Beides treffe hier nicht zu. Zur Pressemitteilung:

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