Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG München: Eltern haften nicht für ihre Kinder bei Filesharingveröffentlicht am 7. April 2010
OLG München, Urteil vom 18.12.2008, Az. 6 U 3881/08
§ 97 UrhG
Das OLG München hat entschieden, dass die Eltern einer 16-jährigen Tochter nicht für deren Internetaktivitäten (hier: jeweils unerlaubtes Herunterladen eines Fotos und Verarbeiten in einem Video) haften. Den Eltern sei es nicht zumutbar, ihre Kinder bei Aktivitäten im Internet dauerhaft zu überwachen. Von einem nicht auf das Urheberrecht spezialisierten Bürger könne man keine fehlerfreie Würdigung von Urheberrechtsfragen erwarten, dies insbesondere deshalb nicht, weil das Urheberrecht auf Grund fortlaufender Änderungen mittlerweile sehr komplex und im Übrigen auch unübersichtlich sei. Die Tochter, welche nach dem Deliktsrecht uneingeschränkt haftet, wurde dagegen wegen Urheberrechtsverstoßes verurteilt. Hinweis: (mehr …)