Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Ex-Partner muss intime Fotos und Videos (vor und nach dem Geschlechtsakt) nach Ende der Beziehung löschenveröffentlicht am 29. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 13.10.2015, Az. VI ZR 271/14
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 37 KUG und des § 98 Abs. 1 UrhG ein Anspruch auf Löschung von Vervielfältigungsstücken intimer Bild- oder Filmaufnahmen besteht, so dass dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zusteht. Insoweit sei davon auszugehen, dass der Abgebildete seine ursprüngliche Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen stillschweigend auf die Dauer der Beziehung beschränkt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)