Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Der Slogan „Entdecke die Nachbarschaft für Dich!“ kann nicht als Marke für Waren oder Dienstleistungen aus den Bereichen Immobilienwesen / Bauwesen geschützt werdenveröffentlicht am 21. August 2011
BPatG, Beschluss vom 26.07.2011, Az. 33 W (pat) 511/10
§§ 8 Abs. 2 Nr. 1; 37 Abs. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Kennzeichnung ENTDECKE DIE NACHBARSCHAFT FÜR DICH! auf Grund absoluter Schutzhindernisse (hier: Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft) nicht als Marke eingetragen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung:
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