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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 31. Mai 2013

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2013, Az. 10 S 281/12
    Art. 3 Abs. 1 GG, § 3 Abs. 1 Satz 1 IWG, § 5 Abs. 1 UrhG

    Der VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass die LexXpress GmbH als Betreiberin einer juristischen Datenbank Anspruch darauf hat, zu denselben Bedingungen und in derselben Form wie die juris GmbH mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beliefert zu werden. Ferner hat der Senat darauf hingewiesen, dass die vom Bundesverfassungsgericht erstellten Leitsätze einschließlich der Titelzeile, Schlagworte und Normenkette noch als „amtlich verfasste Leitzsätze gemäß § 5 Abs. 1 UrhG“ gelten und damit urheberrechtsfrei sind. Es greife auch insoweit die „Gemeinfreiheit als gleiche Freiheit zur Nutzung immaterieller Ressourcen“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juli 2009

    BPatG, Urteil vom 10.06.2009, Az. 29 W (pat) 73/08
    § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG

    Das BPatG hat in Bezug auf die vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zurückgewiesene Anmeldung der Wortmarke „SUPERgirl“ darauf hingewiesen, dass das DPMA zwar nicht gehalten ist, sich an seinen Vorentscheidungen festhalten zu lassen, jedoch bei erfolgter Eintragung ähnlicher oder sogar identischer Marken das DPMA eine für den Anmelder nachvollziehbare Begründung liefern muss, warum die Eintragung der Marke abgelehnt wird. Gleichzeitig bestehe auf Seiten des Antragstellers eine Hinweispflicht, die in der Konkretisierung seiner Bedenken bestehen, was näher ausgeführt wurde. Gleiches hatte das BPatG bereits in seiner Entscheidung „Schwabenpost“ (Link: BPatG, Beschluss vom 01.04.2009, Az.: 29 W (pat) 13/06) deutlich gemacht. Im vorliegenden Fall sollte die Wortmarke SUPERgirl u.a. für Druckerzeugnisse, Zeitschrifen sowie Werbung eingetragen werden.
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  • veröffentlicht am 12. Mai 2009

    BPatG, Beschluss vom 01.04.2009, Az. 29 W (pat) 13/06
    § 61 Abs. 1 S. 1 MarkenG

    Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass das Deutsche Patent- und Markenamt bei der Bewilligung von Markenanmeldungen das eigene Entscheidungsverhalten in ähnlich und gleich gelagerten früheren Fällen berücksichtigen müsse und dabei besonderes Augenmerk auf die Frage richten müsse, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht, auch wenn insoweit keine rechtliche Bindung an Vorentscheidungen bestehe. Es existiere dabei nicht nur die Verpflichtung zur Einbeziehung von Vorentscheidungen in die Entscheidungsfindung als solche, sondern diese Überlegungen müssten für den Adressaten auch erkennbar sein, was nur durch entsprechende Ausführungen in der die Anmeldung zurückweisenden Entscheidung erfolgen könne. Streitgegenständlich war die Wortmarke „Schwabenpost“, die u.a. für die Klasse 39, dort „Transportwesen, Nachrichtenüberbringung, Zustellung (Auslieferung) von Druckereierzeugnissen, Briefen und Paketen“ eingetragen werden sollte. (mehr …)

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