IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Februar 2015

    LG Frankenthal, Urteil vom 30.09.2014, Az. 6 O 518/13
    § 88 UrhG, § 89 Abs. 4 UrhG, § 94 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das LG Frankenthal hat entschieden, dass eine Datei, die in einer Tauschbörse lediglich in einem nicht lauffähigen Bruchteil angeboten wird, keine Urheberrechte verletzt. Es handele sich um Datenmüll und stelle keine Nutzung des in der vollständigen Datei enthaltenen Werkes dar. Die Beweislast dafür, dass eine vollständige Datei angeboten worden sei, liege bei dem Rechtsinhaber. Verwende dieser eine veraltete Erfassungssoftware, bestehen bereits aus diesem Grund Zweifel. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Oktober 2014

    BVerwG, Urteil vom 22.10.2014, Az. 6 C 7.13
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das BVerwG hat entschieden, dass der u.a. im Bundesland Bayern praktizierte automatische Serienabgleich von Kfz-Kennzeichen (beispielsweise bei internationalen Fußballturnieren oder ähnlichen Großveranstaltungen) rechtmäßig ist, da unauffällige Kennzeichendaten ohne Identifizierung des Halters sofort wieder gelöscht würden. Zur Pressemitteilung Nr. 63/2014 vom 22.10.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. November 2011

    Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Johannes Caspar, kritisiert die automatische biometrische Erfassung von Fotos mit Gesichtern, die Facebook-Nutzer auf ihre Seite hochladen können. Diese Erfassung verstoße gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht. Zitat: „Durch die automatische Gesichtserkennung kann Facebook Personen auf hochgeladenen Fotos identifizieren und dem jeweiligen Benutzer zuordnen. Voraussetzung dafür ist eine umfangreiche Datenbank, in der die biometrischen Merkmale aller Nutzer gespeichert sind. Facebook hat diese Funktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne die erforderliche Einwilligung einzuholen. Eine unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen wird sowohl durch das europäische als auch das nationale Datenschutzgesetz gefordert.“ (hier) Der Datenschutzbeauftragte prüft nunmehr nach eigener Aussage die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Facebook: „Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen. In Betracht kommen die Verhängung eines Bußgeldes wie auch der Erlass einer Ordnungsverfügung.“ (hier)

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