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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Heidelberg, Urteil vom 09.12.2014, Az. 2 O 162/13
    § 10 S.1 TMG

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass Google zur Entfernung von Links verpflichtet ist, die zu Webseiten Dritter mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten weiterleiten. Allerdings hafte Google unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung erst nach Mitteilung über die Existenz des rechtswidrigen Links in den Suchergebnissen und Setzung einer angemessenen Prüffrist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.01.2011, Az. 6 W 177/10
    § 3; 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass mit dem Testergebnis „Gut“ der Stiftung Warentest nicht kommentarlos geworben werden darf, wenn mehrere Produkte von Wettbewerbern besser bewertet wurden (hier: „Sehr gut“). Angezeigt ist in diesem Fall eine Angabe des Rangverhältnisses des Testergebnisses. Die Unlauterkeit der beanstandeten Werbung ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil das von dem streitgegenständlichen Produkt erzielte Testergebnis immer noch über der Durchschnittsnote für alle Testkandidaten von 2,373 liegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. März 2009

    OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2008, 4 U 109/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB, Art. 1 GG

    Das OLG Stuttgart hat darauf hingewiesen, dass die bei Eingabe einer aus mehreren Wörtern bestehenden Suchanfrage ausgeworfenen sog. „Snippets“ („Schnippseleien“) keine Persönlichkeitsverletzung darstellen. Der durchschnittliche Nutzer einer Suchmaschine wisse, dass die Suchergebnisse nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhten, sondern aufgrund eines automatisierten Vorgangs zustande kämen. Auch wisse er, dass eine Suchmaschine die gefundene Seite ohne menschliche Einwirkung nach darin vorkommenden Begriffen erfasse, registriere und bei Aufruf darin vorhandener Begriffe deren Internetadresse zusammen mit einzelnen Textteilen anzeige. Mit dem Suchergebnis verbinde sich für den Nutzer jedenfalls dann keine inhaltliche Aussage, wenn darin nicht ganze Sätze der gefundenen Seite, sondern lediglich einzelne Worte als „Schnipsel“ („Snippets“) aufgeführt würden. (mehr …)

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