LG Flensburg: Bei einer Irreführung kommt es auf die Spürbarkeit der Beeinträchtigung des Wettbewerbs (§ 3 Abs. 1 UWG) nicht mehr an
Dienstag, 22. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht
LG Flensburg, Beschluss vom 03.01.2013, Az. 6 O 1/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG
Das LG Flensburg hat entschieden, dass eine Elektronikmarktkette Flachbild-LED-Fernseher nicht mit einem Hinweis auf einen dreifachen Satelliten-Tuner (DVB-T-, DVB-C und DVB-S Tuner) zu 949,00 EUR anbieten darf, wenn das entsprechende Gerät nicht alle drei genannten Tuner enthält. Die Elektronikmarktkette hatte einem entgeisterten Kunden erklärt, dass seine Anfahrt über 120 km durchaus noch von Erfolg gekrönt sein könne, wenn er weitere 200,00 EUR in eine technisch höherwertige Variante des beworbenen High-Tech-Objekts zu investieren bereit sei, welches den 3fach-Tuner aufwies. Hiervon nahm der Kunde indes Abstand und verkürzte denselben zur Wettbewerbszentrale. Gegenüber dieser verweigerte die Elektronikmarktkette eine Unterlassungserklärung mit dem Argument, der Wettbewerbsverstoß sei keine “spürbare Beeinträchtigung”, wie sie § 3 Abs. 1 UWG vorsehe. (more…)


