IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2015

    BVerwG, Urteil vom 14.10.2015, Az. 6 C 17.14
    Art. 19 Abs. 4 GG; § 7 Abs. 3 S. 1 und S. 3 RStV, § 45 Abs. 2 RStV, § 46 RStV

    Das BVerwG hat bezüglich der Trennung von Werbung und Programm im Fernsehen entschieden, dass eine optische Absetzung nicht zwingend erforderlich ist. Grundsätzlich muss für den „aufmerksamen, aber nicht hoch konzentrierten Zuschauer“ sowohl erkennbar sein, dass es sich um Werbung handelt als auch eine Absetzung zum laufenden Programm erfolgen. Letztere kann durch verschiedene optische oder akustische Mittel erreicht werden. Nicht genügend sei es jedoch, wenn Werbung in die laufenden Bilder eines Programmhinweises eingeblendet werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Juni 2015

    OLG Köln, Urteil vom 06.03.2014, Az. 15 U 133/13
    § 22 KUG, § 23 KUG; § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung, die ein bekanntes Quizformat samt Moderator nachstellt, auch dann Persönlichkeitsrechte und Rechte am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz verletzt, wenn die Ähnlichkeit der Werbefigur mit dem echten Moderator nur gering ist. Ergebe sich aus der Gesamtanordnung der Nachstellung der eindeutige Bezug zum Original, handele es sich um ein „Bildnis“ im Sinne des Kunsturhebergesetzes, welches nur mit Einwilligung des Abgebildeten verwendet werden dürfe. Fehle diese, könne der Abgebildete Unterlassung und Auskunft verlangen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. April 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.02.2015, Az. 11 U 56/14
    § 72 UrhG, § 97 UrhG; § 929 Abs. 2 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, welche das Verbot der Verbreitung eines Farbfotos zum Inhalt hat, auch dann wirksam zugestellt werden kann, wenn die Ausfertigung lediglich eine Schwarz-Weiß-Kopie des Bildes enthält. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn trotz dieser Abweichung der Inhalt und die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar sei. Vorliegend sei dies der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 27.05.2014, Az. 15 U 3/14
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass es gegen Persönlichkeitsrechte verstößt, wenn ein ehemaliger Angeklagter weiterhin des Verbrechens bezichtigt wird, dessen er angeklagt war. Dies sei auch der Fall, wenn dies indirekt und ohne konkrete Bezeichnung des Freigesprochenen geschehe. Sofern – wie hier in einem Pressebeitrag – durch Hinweise erkennbar sei, um wen es sich handele, könne eine Äußerung wie „Da fragt man am besten E2 oder E oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden“ untersagt werden. Vorliegend sei durch Nennung des angeblichen Opfers „E“ für die Leser der Zusammenhang zu einem bestimmten Prozess erkennbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Mai 2014

    AG München, Urteil vom 10.10.2013, Az. 222 C 16325/13
    § 312 d BGB, § 13 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Widerrufsrecht für Verbraucher nur dann besteht, wenn der Verbraucher als solcher erkennbar war. Bestelle ein Verbraucher ein Produkt über das Internet und gebe bei den Kundeninformationen eine Unternehmensbezeichnung (hier: Physiotherapiepraxis) an und verwende auch die E-Mail-Adresse des Unternehmens, sei für den Verkäufer nicht erkennbar, dass eine private Bestellung vorliegen solle. Ein Widerruf dürfe daher vom Verkäufer zurückgewiesen werden. Zur Pressemitteilung vom 28.04.2014:

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  • veröffentlicht am 3. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014, Az. 23 S 111/13
    § 312d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts im Fernabsatz wegen einer Anfertigung nach speziellen Wünschen des Kunden nur ausgeschlossen werden kann, wenn diese Anfertigungsweise für den Kunden eindeutig erkennbar ist. Vorliegend hatte der Kläger ein Sofa erworben, bei welchem die Möglichkeit bestand, zwischen 578 Varianten (durch Auswahl der Farbkombinationen) zu wählen. Hier sei nach Auffassung des Gerichts klar erkennbar gewesen, dass das Sofa erst nach Bestellung individuell angefertigt werde, was auch die lange Lieferzeit (12-16 Wochen) plausibel mache. Daher sei der Ausschluss des Widerrufsrechts hier wirksam. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 13.04.2012, Az. 308 O 125/12
    § 97 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler (hier: bei Amazon) für den Vertrieb nicht lizenzierter Konzertaufnahmen auf DVD haftet. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn ihm erkennbar gewesen sei, dass es sich um urheberrechtsverletzendes Material handele. Vorliegend sei dies allerdings offensichtlich gewesen. Damit bleibt das LG Hamburg bei seiner bisherigen Rechtsprechung (hier).

  • veröffentlicht am 13. September 2012

    LG Hagen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 2 O 61/12
    § 434 Abs. 1 BGB, § 437 Nr. 3 BGB, § 280 Abs. 1 S. 1, 2 BGB

    Das LG Hagen hat entschieden, dass ein (Pkw-) Handel und -Reparaturbetrieb einen aus einem Herstellerfehler folgenden Mangel grundsätzlich nicht zu vertreten hat, wenn er selbst am Produktionsprozess nicht beteiligt war. Der Händler habe nämlich in der Regel keine Möglichkeit, die ihm zum Vertrieb gelieferte Ware umfassend auf Fehler zu überprüfen. Im vorliegenden Fall war unerheblich, dass der streitgegenständliche Zahnriemensatz vom Händler nicht ausgepackt und auf Fehler hin überprüft worden war, da der Fehler mit bloßem Auge nicht zu erkennen war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Juni 2012

    BGH, Urteil vom 08.11.2005, Az. VI ZR 64/05
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG;§ 823 Ah BGB, § 1004 BGB;§ 22 KUG, § 23 KUG

    Der BGH hat entschieden, dass nicht jede technische Manipulation eines Fotos (Verzerrung, Fotomontage) eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen darstellt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze dann vor der Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes, wenn dieses den Anschein erwecke, dass die abgebildete Person tatsächlich so aussehe. Eine Rechtsverletzung hänge davon ab, ob der Betrachter der Abbildung die manipulative Veränderung erkennen und deswegen gar nicht zu der irrigen Einschätzung kommen könne, der Abgebildete sähe in Wirklichkeit so aus. Eine Erkennbarkeit der Entstellung sei etwa bei einer karikaturhaften Zeichnung meist gegeben. Vorliegend beanspruche das für die Montage benutzte Bild des Kopfes allerdings, eine fotografische Abbildung zu sein und gebe dem Betrachter keinen Anhaltspunkt für die Manipulation der Gesichtszüge. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. April 2012

    OLG Hamburg, Beschluss vom 17.01.2012, Az. 3 W 54/10
    § 5 TMG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Admin-C grundsätzlich nicht für rechtswidrige (wettbewerbswidrige) Inhalte einer von ihm betriebenen Domain haftet, sofern er nicht Täter oder Teilnehmer einer unerlaubten Handlung ist. Dies gelte auch dann, wenn die Pflichtinformationen gemäß § 5 TMG auf der angegriffenen Internetseite nicht leicht erkennbar gewesen seien. Hinsichtlich dieser Erkennbarkeit genüge nach Auffassung des Gerichts jedoch auch schon ein in der Farbe grau gehaltener Link „Impressum“ in dem in der Farbe schwarz gehaltenen unteren Rand des ohne Scrollen sichtbaren Fensters. Zum Volltext der Entscheidung:

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