Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Lüneburg: Zur Zulässigkeit der Videoüberwachung im Treppenhaus eines Geschäftshauses / „Öffentlich zugängliche Räume“veröffentlicht am 4. November 2014
OVG Lüneburg, Urteil vom 29.09.2014, Az. 11 LC 114/13
§ 1 Abs. 2 Nr 3 BDSG, § 2 Abs. 4 S. 1 BDSG, § 3 Abs. 7 BDSG, § 3 Abs. 2 BDSG, § 3 Abs. 1 BDSG, § 38 Abs. 6 BDSG, § 38 Abs. 5 BDSG, § 4a Abs. 1 BDSG, § 4e S. 1 Nr 4 BDSG, § 6b Abs. 5 BDSG, § 6b Abs. 3 BDSG, § 6b Abs. 2 BDSG, § 6b Abs. 1 BDSG, § 22 Abs. 1 S. 1 DSG NDDas OVG Lüneburg hat entschieden, dass der Eingangsbereich und das Treppenhaus eines Geschäftshauses mit gewerblich genutzten Büros als „öffentlich zugängliche Räume“ gemäß § 6b Abs. 1 BDSG zu bewerten sind, die videotechnisch überwacht werden dürfen, wenn dies der Verhinderung von Straftaten dient und die Videos nur kurzfristig gespeichert werden. Zum Volltext der Entcheidung: (mehr …)
- BGH: Verlinkung von fremden ungeschützten Inhalten ist (auch mittels Deep-Link) zulässigveröffentlicht am 11. Oktober 2013
BGH, Urteil vom 17.07.2003, Az. I ZR 259/00
§ 15 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 87b UrhG, § 1 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat in dieser älteren (mittlerweile Klassiker-) Entscheidung entschieden, dass durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen wird. Der Link selbst stelle noch keine Vervielfältigungshandlung dar. Im Übrigen ermögliche ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen könne. Es sei seine Entscheidung, ob er das Werk trotz der Möglichkeit, dass nach Abruf auch rechtswidrige Nutzungen vorgenommen werden, weiter zum Abruf bereithalte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Stadt Hamburg betreibt mit Beteiligung an Gesellschaft für Konzertveranstaltungen kein „Preisdumping“ zu Lasten privater Anbieterveröffentlicht am 2. Januar 2012
LG Hamburg, Urteil vom 22.12.2011, Az. 315 O 80/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Stadt Hamburg durch ihre Beteiligung an der HamburgMusik gGmbH kein unerlaubtes Preisdumping betreibt, wenn einzelne Veranstaltungen, wie hier die „Nordic Concerts“, nicht kostendeckend veranstaltet würden. Zum Volltext der Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 22.12.2011: (mehr …)
- KG Berlin: Der Begriff „ähnliche Waren“ für erlaubte E-Mail-Werbung ist eng auszulegenveröffentlicht am 13. September 2011
KG Berlin, Beschluss vom 18.03.2011, Az. 5 W 59/11
§ 3 UWG, § 7 UWG, § 8 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass für erlaubte E-Mail-Werbung gemäß § 7 Abs. 3 UWG, der eine Ausnahme für die Direktwerbung eines Händlers für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen darstellt, eine enge Auslegung des Begriffs „ähnlich“ erforderlich ist. Diese Ähnlichkeit müsse sich auf in der Vergangenheit von dem Kunden erworbene Waren beziehen. Die beworbenen Produkte müssten austauschbar sein oder einem ähnlichen Verwendungszweck dienen. Im entschiedenen Fall hatte das Gericht eine Ähnlichkeit abgelehnt. Der betroffenen Kunde hatte ein „Don’t break the bottle-Geduldsspiel“ erworben und erhielt Werbung u.a. für „Origami Papier-Servietten“ oder „Leuchtende Party-Gläser“ als „Must-haves für deine Silvesterparty“. Zitat des Gerichts:
- BGH: Onlinehändler darf für seine AdWords-Anzeige bei Google fremde Markennamen als „Köder“ (keywords) buchen, wenn die Anzeige selbst keine Hinweise auf den Markeninhaber oder dessen Produkte enthältveröffentlicht am 26. Juli 2011
BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. I ZR 125/07
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; §§ 3; 4 Nr. 9 lit. b, 4 Nr. 10; 5 Abs. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Benutzung fremder Markennamen als Such-Schlüsselwörter im Google AdWords-Programm keine Markenverletzung darstellt, wenn die bei Eingabe des Schlüsselworts präsentierten Anzeigen als solche von den Suchergebnissen räumlich klar abgegrenzt und als solche bezeichnet sind, der Markenname in der Anzeige selbst nicht auftaucht und im Übrigen der in der Anzeige angegebene Domain-Name auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist als die des Markeninhabers. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Nur pietätslos oder unzumutbare Belästigung? Die Zusendung von Grabmalwerbung nach dem Todesfallveröffentlicht am 25. April 2010
BGH, Urteil vom 22.04.2010, Az. I ZR 29/09
§§ 3; 7 UWGDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Briefwerbung für Grabmale, die den Empfänger zwei Wochen nach einem Todesfall im Familienkreis erreicht, nicht wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen zu werten sei. Der Beklagte hatte ein Werbeschreiben an eine Hinterbliebene verschickt, die am selben Tag in der örtlichen Tageszeitung den Tod eines Angehörigen angezeigt hatte. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hielt ein solches Werbeschreiben in den ersten vier Wochen nach dem Todesfall für eine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG. Sie hat vom Beklagten die Unterlassung der Werbung sowie die Erstattung ihrer Abmahnkosten verlangt. (mehr …)
- EBAY: Artikelbeschreibung darf keine Links zu externen Webseiten enthalten / Versteigerung zu Jacko’s Neverland Ranch vertagtveröffentlicht am 13. August 2009
eBay reagiert auf die Verlinkung externer Seiten bisweilen sensibel. „Es ist grundsätzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen sowie Verlinkungen und andere Verbindungen (z.B. sogenannte „Call me“-Schaltflächen oder Links) zu Live-Chat-Systemen in die eBay-Artikelseiten einzufügen. Als Links gelten dabei auch eBay-Fenster, erstellt über „eBay auf meiner Seite“ sowie nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.“ (JavaScript-Link: eBay). Ausnahmen von diesem Grundsatz werden von eBay nur zugelassen, wenn die dabei verwendeten Linktexte allein den mit den Ausnahmen verfolgten Zwecken dienen. Diese Linktexte sind insbesondere dann nicht erlaubt, wenn sie andere, nicht bei eBay angebotene Artikel bewerben. Ausnahmen gelten für: (mehr …)
- LG Potsdam: Aufnahme und Verwendung von Fotos fremden Eigentums sind unter Umständen erlaubnisfreiveröffentlicht am 9. Januar 2009
LG Potsdam, Urteil vom 21.11.2008, Az. 1 O 175/08
§ 59 UrhG, §§ 903, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 2 Satz 1 Nr. 1, 7 Abs. 1 TMGDas LG Potsdam hat darauf hingewiesen, dass öffentliches Kulturgut (z.B. Gebäude, Denkmäler, Gartenanlagen) ohne Einwilligung der Eigentümer fotografiert werden darf, wenn die Aufnahmen von öffentlich einsehbaren Plätzen erfolgen. Stellt sich der Fotograf dagegen auf Grundstücke der Verwaltung der jeweiligen Kulturgüter, so hat der Fotograf die Einwilligung der Verwaltung einzuholen. Geschieht dies nicht, ist er der Verwaltung zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Zulässige Aufnahmen dürfen indes nicht nur ohne Einwilligung der Verwaltung angefertigt, sondern auch gewerblich genutzt, insbesondere vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.