IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 130/08
    §§ 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG a.F. i.V.m. 242 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Hersteller eines Videos, welches – ohne Einverständnis des Herstellers – auf einem Internetportal gezeigt wird, wo Nachrichten und Werbung verbreitet werden, Anspruch auf Auskunft über die erzielten Werbeeinahmen hat, um seinen Schadensersatzanspruch berechnen zu können. Allerdings könne der Kläger eine Aufgliederung der Werbeeinnahmen nach den einzelnen Werbeformen nicht beanspruchen. Der BGH definierte die Voraussetzungen wie folgt: Der unselbständige Anspruch auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs setze voraus, dass die Beklagte widerrechtlich und schuldhaft ein dem Kläger nach dem Urheberrechtsgesetz zustehendes Recht verletzt habe, dem Kläger aufgrund dieser Rechtsverletzung ein Schadensersatzanspruch zustehe, zu dessen Berechnung die Auskunft erforderlich sei und der Kläger in entschuldbarer Weise über den Umfang des Anspruchs im Unklaren sei, während die Beklagte unschwer Aufklärung geben könne. Diese Voraussetzungen wurde vorliegend bejaht. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 11. März 2009

    In Zeiten nachlassender Umsätze stellt sich für Onlinehändler die Frage, wie mit dem etablierten und gut besuchten Onlineshop oder Plattform-Account noch zusätzliche Erlöse erwirtschaftet werden können. Amazon und eBay haben jeweils eine eigene Vermarktungsabteilung gegründet und verkaufen Werbeplätze auf der Hauptseite oder Unterseiten in Eigenregie. Internet World Business (IWB) berichtet vom Elektronikhändler buy.com, der in seinen Onlineshop einen kompletten Preisvergleich integriert habe und mit dem Argument handele „Wenn ein Kunde schon nicht bei uns kauft, dann lasst uns wenigstens von den Clickouts und/oder möglichen Provisionserlösen profitieren!“ Werbung auf Shop-Seiten findet zunehmend Akzeptanz und Gefallen. Selbst auf Seiten kleinerer Onlineshops finden sich zunehmend Google-Adsense-Anzeigen. Die Frage ist, ob dieser Schuss nicht nach hinten los geht, indem der Onlinehändler auf der eigenen Seite für die Konkurrenz wirbt. Laut IWB werde zunächst versucht, „Kunden gezielt an befreundete Shops oder Partnerseiten mit komplementären Sortimenten“ zu vermitteln. Hierbei fänden die Onlinehändler Unterstützung bei Dienstleistern wie Shoptrex oder Deal United. Diese helfen bei der Vermittlung und Anbindung potenzieller Partnerseiten.

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