Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Ermessensfehler bei fehlender Anhörung der Parteien?veröffentlicht am 2. August 2011
BPatG, Beschluss vom 31.05.2011, Az. 25 W (pat) 31/10
§§ 43 Abs. 3 MarkenG, 32 Abs. 1 MarkenV
Das BPatG hat entschieden, dass bei fehlender Anhörung der Parteien vor Erlass eines Aussetzungsbeschlusses durch das DPMA ein Ermessenfehler vorliegen kann. Grundsätzlich erscheine zwar die Aussetzung des Verfahrens über eine Erinnerung, die ein weiterer Widersprechender gegen denselben Beschluss, mit welchem auch der von ihm erhobene Widerspruch zurückgewiesen worden ist, sachgerecht, wenn gegen den Beschluss der Markenstelle, mit dem die Löschung der angegriffenen Marke angeordnet worden sei, seitens der Markeninhaberin Beschwerde eingelegt worden sei, jedoch sei erforderlich, dass den Beteiligten vorab eine Gelegenheit zur Stellungnahme und damit rechtliches Gehör gewährt werde. Zum Volltext der Entscheidung: